Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will strengere Regeln für die Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie aufstellen.
Reform des Strafrechts: Reaktion auf Fall Mollath
Die Ministerin habe entsprechende Überlegungen zu einer Reform des Strafrechts vorgelegt, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. Er bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Leutheusser-Schnarrenberger reagiert demnach mit der Vorlage auch auf den Gustl Mollath spaltet Bayerns Politik, der von der bayerischen Justiz vor sieben Jahren in die Psychiatrie eingewiesen und trotz wachsender Zweifel am Sinn dieser Einweisung bisher nicht entlassen wurde.
Die Ministerin reagiert dem Bericht zufolge zudem darauf, dass die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter ständig steige. Angesichts "der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit" sei die Reform dringend erforderlich, zitierte die "SZ" aus dem Reformpapier.
Leutheusser-Schnarrenberger: Nur gravierende Fälle einweisen
Straftäter können schon wegen einer geringfügigen Straftat - der so genannten Anlasstat - in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tat in einem anhaltenden krankhaften psychischen Zustand begangen haben und dass infolgedessen erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Eine zeitliche Begrenzung für die Unterbringung gibt es bisher nicht.
Die von Leutheusser-Schnarrenberger angeregte Reform will laut "SZ" die Unterbringung in der Psychiatrie künftig auf gravierende Fälle beschränken. Allerdings solle es dabei bleiben, dass die Anlasstat auch eine Geringfügigkeit sein kann. Es sollten nun aber die Dauer der Unterbringung begrenzt, die Überprüfungsfristen verkürzt und die Anforderungen an die Gutachten der Experten erhöht werden. Zum ersten Mal soll die Unterbringung künftig nach vier Monaten überprüft werden - statt wie derzeit erst nach einem Jahr.
2006 wurde Gustl Mollath zwangseingewiesen
Chronologie des Falls Mollath
Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:
November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.
Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.
Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.
Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.
August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.
März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.
November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.
30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.
18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.
26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.
28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.
12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.
06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.
05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.
19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.
13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.
28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.
07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.
08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.
14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa
Der Fall Mollath sorgt seit Monaten für bundesweites Aufsehen. Gustl Mollath war 2006 als paranoid und gemeingefährlich eingestuft und zwangsweise eingewiesen worden. Mollath soll seine geschiedene Frau misshandelt und die Reifen von Dutzenden Autos zerstochen haben, was er bestreitet.
Die Einstufung als paranoid ging darauf zurück, dass Mollath in Strafanzeigen auf ein von seiner Ex-Frau mit betriebenes Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank hingewiesen hatte. Ein erst im vergangenen Jahr bekannt gewordener interner Bericht der Bank bestätigte Mollaths Vorwürfe zum Teil. Inzwischen wird über eine Wiederaufnahme seines Falls beraten. afp