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Fall Mollath
13.07.2013

Leutheusser will Psychiatrie-Einweisungen erschweren

Foto: Ole Spata (dpa)

Reaktion auf den Fall Mollath: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Einweisung von Tätern in die Psychiatrie erschweren.

Bundesjustizministerin Sabine  Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will strengere Regeln für die Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie aufstellen.

Reform des Strafrechts: Reaktion auf Fall Mollath

Die  Ministerin habe entsprechende Überlegungen zu einer Reform des Strafrechts vorgelegt, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. Er bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen  Zeitung". Leutheusser-Schnarrenberger reagiert demnach mit der  Vorlage auch auf den Gustl Mollath spaltet Bayerns Politik, der von der bayerischen Justiz vor sieben Jahren in die Psychiatrie eingewiesen und trotz wachsender Zweifel am Sinn dieser Einweisung bisher nicht entlassen wurde.

Die Ministerin reagiert dem Bericht zufolge zudem darauf, dass die  Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter ständig  steige. Angesichts "der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit" sei die Reform dringend erforderlich, zitierte die "SZ" aus dem  Reformpapier.

Leutheusser-Schnarrenberger: Nur gravierende Fälle einweisen

Straftäter können schon wegen einer geringfügigen Straftat - der so  genannten Anlasstat - in einem psychiatrischen Krankenhaus  untergebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tat in einem  anhaltenden krankhaften psychischen Zustand begangen haben und dass  infolgedessen erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Eine  zeitliche Begrenzung für die Unterbringung gibt es bisher nicht.

Die von Leutheusser-Schnarrenberger angeregte Reform will laut "SZ"  die Unterbringung in der Psychiatrie künftig auf gravierende Fälle  beschränken. Allerdings solle es dabei bleiben, dass die Anlasstat  auch eine Geringfügigkeit sein kann. Es sollten nun aber die Dauer  der Unterbringung begrenzt, die Überprüfungsfristen verkürzt und  die Anforderungen an die Gutachten der Experten erhöht werden. Zum  ersten Mal soll die Unterbringung künftig nach vier Monaten  überprüft werden - statt wie derzeit erst nach einem Jahr.

2006 wurde Gustl Mollath zwangseingewiesen

Der Fall Mollath sorgt seit Monaten für bundesweites Aufsehen. Gustl Mollath war 2006 als paranoid und gemeingefährlich eingestuft  und zwangsweise eingewiesen worden. Mollath soll seine geschiedene  Frau misshandelt und die Reifen von Dutzenden Autos zerstochen haben, was er bestreitet.

Die Einstufung als paranoid ging darauf zurück, dass Mollath in  Strafanzeigen auf ein von seiner Ex-Frau mit betriebenes  Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank hingewiesen hatte. Ein erst  im vergangenen Jahr bekannt gewordener interner Bericht der Bank bestätigte Mollaths Vorwürfe zum Teil. Inzwischen wird über eine Wiederaufnahme seines Falls beraten. afp

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