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Fall Mollath: Leutheusser will Psychiatrie-Einweisungen erschweren
Fall Mollath
13.07.2013
Leutheusser will Psychiatrie-Einweisungen erschweren
Foto: Ole Spata (dpa)
Reaktion auf den Fall Mollath: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Einweisung von Tätern in die Psychiatrie erschweren.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will strengere Regeln für die Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie aufstellen.
Reform des Strafrechts: Reaktion auf Fall Mollath
Die Ministerin habe entsprechende Überlegungen zu einer Reform des Strafrechts vorgelegt, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. Er bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Leutheusser-Schnarrenberger reagiert demnach mit der Vorlage auch auf den Gustl Mollath spaltet Bayerns Politik, der von der bayerischen Justiz vor sieben Jahren in die Psychiatrie eingewiesen und trotz wachsender Zweifel am Sinn dieser Einweisung bisher nicht entlassen wurde.
Die Ministerin reagiert dem Bericht zufolge zudem darauf, dass die Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter ständig steige. Angesichts "der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit" sei die Reform dringend erforderlich, zitierte die "SZ" aus dem Reformpapier.
Leutheusser-Schnarrenberger: Nur gravierende Fälle einweisen
Straftäter können schon wegen einer geringfügigen Straftat - der so genannten Anlasstat - in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tat in einem anhaltenden krankhaften psychischen Zustand begangen haben und dass infolgedessen erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Eine zeitliche Begrenzung für die Unterbringung gibt es bisher nicht.
Die von Leutheusser-Schnarrenberger angeregte Reform will laut "SZ" die Unterbringung in der Psychiatrie künftig auf gravierende Fälle beschränken. Allerdings solle es dabei bleiben, dass die Anlasstat auch eine Geringfügigkeit sein kann. Es sollten nun aber die Dauer der Unterbringung begrenzt, die Überprüfungsfristen verkürzt und die Anforderungen an die Gutachten der Experten erhöht werden. Zum ersten Mal soll die Unterbringung künftig nach vier Monaten überprüft werden - statt wie derzeit erst nach einem Jahr.
2006 wurde Gustl Mollath zwangseingewiesen
Der Fall Mollath sorgt seit Monaten für bundesweites Aufsehen. Gustl Mollath war 2006 als paranoid und gemeingefährlich eingestuft und zwangsweise eingewiesen worden. Mollath soll seine geschiedene Frau misshandelt und die Reifen von Dutzenden Autos zerstochen haben, was er bestreitet.
Die Einstufung als paranoid ging darauf zurück, dass Mollath in Strafanzeigen auf ein von seiner Ex-Frau mit betriebenes Schwarzgeldsystem der HypoVereinsbank hingewiesen hatte. Ein erst im vergangenen Jahr bekannt gewordener interner Bericht der Bank bestätigte Mollaths Vorwürfe zum Teil. Inzwischen wird über eine Wiederaufnahme seines Falls beraten. afp
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