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Faktencheck: Werden Wahlbeobachter bei der Auszählung eingesperrt?

Faktencheck

Werden Wahlbeobachter bei der Auszählung eingesperrt?

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    Können sich Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter am Tag der Bundestagswahl frei bewegen?
    Können sich Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter am Tag der Bundestagswahl frei bewegen? Foto: Philipp Schröders (Symbolbild)

    Es dürfte eine der spannendsten Wahlen werden, wenn am Sonntag die Wahlberechtigten einen neuen Bundestag bestimmen. Gesucht wird Angela Merkels Nachfolgerin oder Nachfolger. Viele Parteien, Politikerinnen und Politiker nutzen das Internet, um mit der Wählerschaft in Kontakt zu treten. Doch gerade vor einem solchen Großereignis kursieren im Netz viele Behauptungen.

    Im Messengerdienst Telegram gab eine Nutzerin beispielsweise an, dass Wahlbeobachterinnen und -beobachter während der Auszählung zusammen mit den Wahlhelferinnen und -helfern eingesperrt würden. Zudem dürften sie in dieser Zeit keine Handys benutzen, behauptet die Nutzerin weiter.

    Keine Hinweise, dass Beobachterinnen und Beobachter eingesperrt werden

    Wir haben den Wahlleiter der Stadt Augsburg, Dieter Roßdeutscher, mit den Behauptungen konfrontiert. Als Wahlleiter organisiert und überwacht er die Bundestagswahl am 26. September im Stadtgebiet

    Kreiswahlleiter der Stadt Augsburg: "Dürfen jederzeit den Raum verlassen"

    Die Auszählung ist öffentlich, sagt Roßdeutscher. Das heißt: "Solange sie die Auszählung der Stimmen nicht behindern, dürfen Wahlbeobachter in gebührendem Abstand zuschauen. Sie dürfen während der Auszählung auch jederzeit den Raum verlassen." Auch Handys dürfen die Beobachterinnen und Beobachter mit in den Wahlraum bringen und benutzen, allerdings würden im Wahlraum die gleichen Regeln gelten wie sonst auch, erklärt der Kreiswahlleiter: "Vom Wahlteam dürfen keine Fotos gemacht werden, wenn es nicht einverstanden ist." Auch vor der Auszählung gibt es eine Einschränkung für das Fotografieren im Wahllokal: "In der Kabine dürfen keine Fotos von der Stimmabgabe gemacht werden, denn es dürfen keine abgegebenen Stimmen vor der Auszählung nach außen getragen werden." Einblick ins Wählerinnen- und Wählerverzeichnis erhalten Beobachterinnen und Beobachter jedoch nicht.

    Roßdeutscher und sein Team schulen regelmäßig die Wahlhelferinnen und -helfer, dass sie Wahlbeobachtenden den Zutritt gewähren, sagt der Kreiswahlleiter. In der Vergangenheit habe es immer wieder Menschen gegeben, die die Wahl in Augsburg beobachtet hätten.

    Es gibt also keine Hinweise darauf, dass Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter während der Auszählung eingesperrt werden. Sie dürfen sich frei bewegen und auch ihre Mobiltelefone benutzen.

    Mehr zum Thema Wahlbeobachtung gibt es auf der Homepage der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa - kurz: OSZE.

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