Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Facebook: Bundestag diskutiert neue Facebook-Bedingungen

Facebook

Bundestag diskutiert neue Facebook-Bedingungen

    • |
    Über die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestags.
    Über die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestags. Foto: Armin Weigel (dpa)

    Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook sind jetzt auch Thema im Bundestag: Am Mittwoch diskutierte der Rechtsausschuss über die geplanten Änderungen. Abgeordnete und Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Facebook gebe nicht ausreichend Auskunft darüber, welche Nutzerdaten gesammelt und verknüpft würden. "Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um?", sagte Mechthild Heil (CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist. 

    Zu Facebook gehören auch WhatsApp und Instagram

    Zu Facebook gehört auch der beliebte Chat-Dienst WhatsApp und das Fotonetzwerk Instagram. Das Online-Netzwerk versicherte stets, dass zwischen Facebook und WhatsApp keine Daten ausgetauscht würden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte jedoch, die geplanten Änderungen würden einen Datenaustausch zumindest ermöglichen.

    Facebook: Auf diese Dateneinstellungen sollten Nutzer achten

    Wer Mitglied bei Facebook ist, sollte seine Datenschutz-Einstellungen genau im Griff haben. Das müssen Sie wissen:

    PUBLIKUM: Teilt man im sozialen Netzwerk einen Beitrag, ohne die Datenschutzeinstellungen anzupassen, so ist er in der Regel für jeden sichtbar. Wer das nicht möchte, kann mit einem Klick auf das kleine Schloss-Symbol in der Menüleiste den Menüpunkt "Wer kann meine Inhalte sehen" aufrufen. Hier lässt sich einstellen, ob alle, Freunde oder nur in bestimmten Listen geführte Freunde die Mitteilung sehen soll.

    LISTEN:Mit wenigen Klicks lassen sich Freunde in bestimmte Listen sortieren. So lässt sich beim Veröffentlichen eines Beitrags festlegen, ob ihn nur die engen Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen sehen sollen. Kontakte lassen sich auch mehreren Listen zuordnen.

    FOTOS: Wer nicht auf Fotos erkennbar markiert werden möchte, kann dies bei "Chronik und Markierungseinstellungen" festlegen. Ganz verhindern kann man es nicht, es lässt sich aber einstellen, dass man über Markierungen informiert wird und sie genehmigen muss - bevor sie für andere sichtbar werden.

    WERBUNG: Facebook finanziert sich über Werbung. Je genauer sie an die Vorlieben eines Nutzers angepasst ist, desto wertvoller. Liked man etwa eine Marke oder ein Produkt, kann es vorkommen, dass Freunde Empfehlungen für dieses Produkt sehen - verziert mit dem Profilfoto des Empfehlenden. Wer das nicht möchte, sollte das in den Einstellungen unter "Werbeanzeigen/Werbeanzeigen und Freunde" anpassen.

    APPS: Facebook bietet über sein App-Center zahlreiche Programme und Spiele von Drittanbietern an. Diese erhalten weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten und das eigene Profil. Daher sollten in den Einstellungen unter "Apps" die aktuellen Einstellungen geprüft werden. Ratsam ist auch, nicht mehr verwendete Apps zu löschen, damit diese nicht weiter Daten sammeln. (drs/dpa)

    Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. "Facebook ist nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gilt", sagte er. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Google zum "Recht auf Vergessen" sei aber klar, dass auch Facebook sich an nationales Recht halten müsse.

    Facebook ändert seine AGB zum 30. Januar

    Facebook will seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 30. Januar ändern. Dann können Mitglieder genauer festlegen, wer ihre Einträge ansehen kann. Außerdem können sie herausfinden, warum sie bestimmte Werbung sehen. Nutzer können Anzeigen auch ausblenden. Die neuen AGB ermöglichen aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens. 

    Was Sie zu den neuen AGB von Facebook wissen müssen

    Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu. Ein Widerspruch ist nicht möglich, Nutzer können sich nur komplett abmelden. Genau diesen Punkt kritisierte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Facebook gehe mit den neuen AGB "sehr weit", erklärte Kelber. In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug. 

    Kein Einlenken von Facebook

    Die CDU-Abgeordnete Heil fand auch Grund zum Lob: Das Netzwerk habe sich bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen zu liefern. "Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert", sagte Heil. "Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird, auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist." 

    Das ist Facebook

    Facebook ist nach wie vor das wichtigste soziale Netzwerk der Welt. Zahlen und Fakten:

    Facebook gibt es seit Februar 2004.

    Das weltweit beliebteste soziale Netzwerk zählt mehr als 2 Milliarden Mitglieder (Stand Ende 2017).

    Gegründet wurde das Unternehmen vom Amerikaner Mark Zuckerberg. Über ihn und seine Idee erschien 2010 der Film "The Social Network".

    Auf ihren persönlichen Profilseiten können die Facebook-Nutzer Nachrichten, Bilder oder Links verbreiten.

    Die Nutzung ist kostenlos. Einnahmen werden nur über das (personalisierte) Werbegeschäft erwirtschaftet.

    Seit Februar 2014 gehört auch der beliebte Messenger Whatsapp zu Facebook.

    Datenschützer sehen Facebook wegen seiner gewaltigen Datensammlung kritisch.

    Mit ihrer Kritik erreichten die Abgeordneten jedoch kein Einlenken von Facebook. "Änderungen wurden heute keine angekündigt", sagte Heil. AZ/dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden