Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Facebook: 4800 Euro Strafe nach Online-Hetze gegen Claudia Roth

Facebook

4800 Euro Strafe nach Online-Hetze gegen Claudia Roth

    • |
    Grünen-Politikerin Claudia Roth war auf Facebook massiv beleidigt worden.
    Grünen-Politikerin Claudia Roth war auf Facebook massiv beleidigt worden. Foto: Ulrich Wagner

    Nach dem er im Internet gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth gehetzt hatte, muss ein 57-jähriger Mann 4800 Euro Strafe bezahlen. Dazu verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag, das ihn wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie Beleidigung schuldig sprach.

    Der Mann hatte Roth aufgefordert, sich aufzuhängen

    Hintergrund waren zwei Einträge auf seiner Facebook-Seite. Dort hatte der Mann die Bundestagsabgeordnete als "linksfaschistische Sau" bezeichnet und dazu aufgefordert, sie aufzuhängen. Der 57-Jährige hatte erklärt, das "Aufhängen" habe er nicht ernst gemeint - "die Beleidigung schon". 

    Im Februar hatte das Gericht zuerst auf eine Strafe in Höhe von 1920 Euro entschieden. Der Angeklagte war dem Verfahren damals nach Angaben der Richterin ohne ausreichende Entschuldigung ferngeblieben. Den neuen Prozess hatte der Angeklagte mit seinem Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl erzwungen.

    Hass auf Facebook: Nicht nur Claudia Roth ist betroffen

    Die Debatte, wie Facebook mit Hasskommentaren auf der Plattform umgehen muss, ist seit Beginn der Flüchtlingsdebatte immer wieder Thema in der Politik. Im März urteilte das Landgericht Würzburg, dass die Betreiber des sozialen Netzwerkes weiterhin nicht von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und sie löschen müssen.

    Das ist Facebook

    Facebook ist nach wie vor das wichtigste soziale Netzwerk der Welt. Zahlen und Fakten:

    Facebook gibt es seit Februar 2004.

    Das weltweit beliebteste soziale Netzwerk zählt mehr als 2 Milliarden Mitglieder (Stand Ende 2017).

    Gegründet wurde das Unternehmen vom Amerikaner Mark Zuckerberg. Über ihn und seine Idee erschien 2010 der Film "The Social Network".

    Auf ihren persönlichen Profilseiten können die Facebook-Nutzer Nachrichten, Bilder oder Links verbreiten.

    Die Nutzung ist kostenlos. Einnahmen werden nur über das (personalisierte) Werbegeschäft erwirtschaftet.

    Seit Februar 2014 gehört auch der beliebte Messenger Whatsapp zu Facebook.

    Datenschützer sehen Facebook wegen seiner gewaltigen Datensammlung kritisch.

    Hintergrund war die Klage eines syrischen Flüchtlings, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde. Der 19-Jährige wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, scheiterte mit seiner Klage jedoch. Er muss nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und sie Facebook melden. AZ mit dpa
    Lesen Sie auch:

    Beleidigt und bedroht: Claudia Roth bekommt pro Woche bis zu 100 Hassmails

    Gericht: Facebook muss nicht aktiv Hetzbeiträge suchen 

    Hass und Fake im Netz: Maas droht mit Millionen-Bußgeldern

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden