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Extremismus: Mutmaßlicher Neonazi-Helfer gesteht Waffenlieferung

Extremismus

Mutmaßlicher Neonazi-Helfer gesteht Waffenlieferung

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    Wie hier in Nürnberg erinnerten Menschen bundesweit mit einer Schweigeminute an die zehn Opfer der Neonazi-Zelle. Foto: David Ebener dpa
    Wie hier in Nürnberg erinnerten Menschen bundesweit mit einer Schweigeminute an die zehn Opfer der Neonazi-Zelle. Foto: David Ebener dpa

    Hierbei habe es sich "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" um die Ceska 83 gehandelt, welche bei neun Morden an Geschäftsleuten ausländischer Herkunft verwendet wurde, teilte der Anwalt am Donnerstag in einer Presseerklärung mit.

    Der Erklärung zufolge war Carsten S. von Herbst 1998 bis Sommer 2000 Kontaktperson zwischen den untergetauchten Mitgliedern der Zwickauer Terrorzelle und dem ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben - der ebenfalls als mutmaßlicher Helfer der Gruppe in Untersuchungshaft sitzt. Zwischen Herbst 1999 und Sommer 2000 habe er den Untergetauchten die Waffe geliefert.

    Wie Generalbundesanwalt Harald Range sagte, hat der 31-Jährige in den Vernehmungen umfangreiche Angaben gemacht. "Er hat sich zu seinem eigenen Tatbeitrag geäußert. Und er hat - nach unseren Erkenntnissen auch glaubhaft - gesagt, dass er sich schon vor Jahren aus der rechtsextremistischen Szene gelöst hat", sagte Range der Nachrichtenagentur dpa.

    Carsten S. hatte zuletzt in Düsseldorf gelebt, wo er an der Fachhochschule Sozialpädagogik studierte und als Berater der Aids-Hilfe arbeitete. Mit seinem Lebensgefährten wohnte er in einer Gegend mit hohem Ausländeranteil.

    Die Bundesanwaltschaft wirft ihm mittlerweile Beihilfe zu zehn Morden und einem Mordversuch vor - also sämtlichen Mordtaten, die dem NSU zugerechnet werden, wie ein Sprecher der Behörde am Donnerstag sagte.

    Für den Tatbestand Beihilfe kommt es nicht darauf an, ob die Waffe bei den einzelnen Taten konkret eingesetzt wurde, sondern es kann ausreichen, wenn eine Waffe grundsätzlich zur Verfügung stand. Deshalb könnte sich Carsten S. auch der Beihilfe zum Mord und Mordversuch an den Polizisten in Heilbronn strafbar gemacht haben, obwohl die Ceska dabei nicht verwendet wurde.

    Nach Angaben seines Anwalts soll Carsten S. bei der Lieferung der Waffe nicht gewusst haben, dass das Trio Straftaten geplant oder durchgeführt hatte. Davon habe er erst im November vergangenen Jahres erfahren, sagte der Anwalt. (dpa)

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