"Wir bitten auch den Bundesinnenminister, sich zu beteiligen." Mit Blick auf den umstrittenen Einsatz von V-Leuten in der NPD sagte Beck, er halte es für machbar, dass sogenannte Verfahrenshemmnisse beseitigt werden. Der schleswig-holsteinische Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) betonte: "Wir halten diese Partei für verfassungswidrig."
Zuletzt waren die SPD-geführten Länder für die schnelle Einleitung eines Verfahrens. Die Unionsländer warnen aber vor Schnellschüssen, weil sie derzeit noch die Gefahr eines Scheiterns für zu groß halten. Einen Verbotsantrag können nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
Im Jahr 2003 hatten die Richter einen ersten Antrag aus formalen Gründen abgewiesen, weil der Einfluss von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung unklar war. Die V-Leute müssten zumindest in den Führung abgeschaltet werden, erklärten die Richter. Die Debatte um ein neues Verfahren war durch das Zwickauer Neonazi-Trio, dem zehn Morde angelastet werden, in Gang gekommen. (dpa)
Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 18. März 2003 - NPD-Verbotsverfahren