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Extremismus: Der Bundesverfassungsschutz beobachtet Teile der "Querdenken"-Bewegung

Extremismus

Der Bundesverfassungsschutz beobachtet Teile der "Querdenken"-Bewegung

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    Die Querdenken-Bewegung rückt in den Fokus des Verfassungsschutzes.
    Die Querdenken-Bewegung rückt in den Fokus des Verfassungsschutzes. Foto: Christoph Schmidt, dpa

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet Personen und Gruppen innerhalb der Querdenker-Bewegung. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Damit darf der Verfassungsschutz nun beispielsweise Daten zu bestimmten Personen aus der Szene sammeln. Insgesamt befürchtet die Behörde, dass die im Zuge der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen verbreiteten Verschwörungstheorien auch nach dem Ende der Pandemie nicht verschwinden werden.

    Da die Bewegung keinem der bisher bekannten Phänomenbereiche wie etwa Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus zuzuordnen sei, sei eine neue Kategorie "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" geschaffen worden, teilte das Innenministerium mit. Die neue Kategorisierung ermögliche sowohl eine Bearbeitung als Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung, teilte das Ministerium mit.

    Querdenker haben laut Verfassungsschutz Verbindung zu Rechtsextremisten

    Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik würden dabei immer wieder, in jüngerer Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert, begründete das Ministerium die Entscheidung. Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen - vor allem Protagonisten der Querdenken-Bewegung - "zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht".

    Zahlreiche Menschen trugen bei der jüngsten Demonstration der Initiative "Querdenken" auf dem Cannstatter Wasen keine Maske.
    Zahlreiche Menschen trugen bei der jüngsten Demonstration der Initiative "Querdenken" auf dem Cannstatter Wasen keine Maske. Foto: Christoph Schmidt, dpa

    Verbindungen zu "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" sowie Rechtsextremisten seien "in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert" worden. Dies sei insgesamt geeignet, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern.

    Einige Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachten die Querdenker-Bewegung bereits. So ist das in Baden-Württemberg der Fall. In Bayern beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz Teile davon.

    Seehofer: Immer mehr Probleme und die Gewaltbereitschaft bei Querdenkern

    Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Mitte April bereits gesagt, dass er diesen Schritt erwarte. "Wir haben diese Szene von Anfang an stark im Blick. Wir schauen uns genau an, wer da teilnimmt und wie das Verhalten ist", erklärte er. Probleme und die Gewaltbereitschaft in dieser Szene hätten zugenommen.

    Auch andere Innenpolitiker habn die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes begrüßt. Sie betonten, dass es nicht darum gehe, Protest gegen einzelne staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu unterdrücken. Die Grünen hätten sich nach eigenen Angaben eine eindeutige Zuordnung der Querdenken-Bewegung zum Rechtsextremismus gewünscht.

    Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

    Die Corona-Regeln in Bayern sollen ab 8. März schrittweise gelockert werden. Die Öffnungsschritte erfolgen zeitlich versetzt und unterscheiden sich regional. Ob und wie sehr Beschränkungen wegfallen, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort, also im jeweiligen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab.

    Kontaktbeschränkung

    • unter 35: bis zu drei Haushalte und zehn Personen

    35 bis 100: bis zu zwei Haushalte und fünf Personen

    • über 100: ein Haushalt und eine weitere Person

    Kinder werden jeweils nicht mitgezählt.

    Einzelhandel

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: Öffnung des Einzelhandels

    • über 50: Besuch nur nach Terminvereinbarung

    • über 100: nur Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet

    Sport

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: kontaktfreier Sport mit max. 10 Personen im Außenbereich

    • über 50: Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich

    • über 100: Individualsport nur im Rahmen der Kontaktbeschränkung

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

    50 bis 100 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich nur mit tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests

    Buchhandlungen, Archive und Bibliotheken

    Ab 8. März gilt:

    • Buchhandlungen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen wieder öffnen.

    Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50:Besuch ohne Terminvereinbarung möglich

    50 bis 100: Besuch nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung möglich

    • über 100: keine Öffnung

    Schulen

    Ab 15. März gilt:

    • unter 50: Präsenzunterricht in allen Grundschulen und Förderschulen

    • unter 100: Wechselunterricht in allen anderen Schularten

    50 bis 100: Wechselunterricht in Grundschulen

    • über 100: generell Distanzunterricht außer in Abschlussklassen

    Die Festlegung der Unterrichtsform gilt für die gesamte Schulwoche, auch wenn sich die Inzidenz unter der Woche ändert.

    Außengastronomie

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Außengastronomie öffnet

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch der Außengastronomie nur nach Terminbuchung möglich; Personen aus mehreren Hausständen benötigen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest, wenn sie am selben Tisch sitzen

    • über 100: keine Öffnung

    Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Theater, Konzert- und Opernhäuser öffnen

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest

    • keine Öffnung

    Ausgangssperre

    • unter 100: keine Ausgangssperre

    • über 100: Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr

    "Natürlich ist und bleibt Kritik an den Corona-Maßnahmen erlaubt", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), am Mittwoch. Teilen der "Querdenker" gehe es im Kern aber nicht um Corona, sondern um das demokratische System. Hier müsse der Staat wehrhaft und wachsam sein. 

    Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Wir erleben seit Monaten eine zunehmende Radikalisierung und steigende gewalttätige Übergriffe." Das reiche von Angriffen auf Polizeibeamte und Journalisten am Rande von Demonstrationen bis hin zu Anschlägen auf das Robert Koch-Institut im vergangenen Jahr. Mit Querdenken sei "ein Extremismus ganz neuer Art" entstanden.

    Grünen-Politiker kritisiert "Zersplitterung der Beobachtung"

    Die neue Kategorie "Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates" findet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic überflüssig. Sie sagte: "Wer zu viel differenziert, sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Bereits in der Reichsbürger-Bewegung wird eine eindeutig rechtsextreme Bewegung nicht als solche eingestuft, nun droht bei der Querdenken-Szene das gleiche." Um die Vernetzung von Personen erkennen zu können, sei eine solche "Zersplitterung der Beobachtung" kontraproduktiv.

    (dpa)

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