Die 38-Jährige habe am Freitag beim Hamburger Landgericht Klagen gegen den Fernsehmoderator Günther Jauch und gegen den Google-Konzern eingereicht, berichtete die Zeitung in ihrer Samstagsausgabe.
Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung sollen CDU-Kreise in Hannover seit 2006 das Gerücht gestreut haben, Bettina Wulff habe früher angeblich im Rotlichtmilieu gearbeitet. Diese Anschuldigung sollte der Zeitung zufolge offenbar vor allem Christian Wulff treffen, der damals noch niedersächsischer Ministerpräsident war. Als Wulff als Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsnahme in die Kritik geriet, wurden die Gerüchte über die vermeintliche Vergangenheit seiner zweiten Ehefrau laut SZ wieder lanciert.
Bettina Wulff geht gegen Gerüchte vor
Seit dem Abschied ihres Mannes aus dem Präsidentenamt gehe Bettina Wulff juristisch vehement gegen die Verbreitung der Gerüchte vor, da dadurch ihre "Reputation zerstört worden" sei, zitierte die Süddeutsche Zeitung einen mit ihren juristischen Schritten vertrauten Insider. Laut SZ gab sie zur Vorlage bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach alle Behauptungen über ihr vermeintliches Vorleben als Prostituierte oder als Escort-Dame falsch seien.
SZ online: Jauch erkennt Unterlassungsanspruch an
Jauch wurde dem Bericht zufolge im Mai von Wulffs Anwalt aufgefordert, wegen des Zitierens eines Zeitungsbeitrags in seiner Sendung über das angebliche Gemunkel in Berlin eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Jauchs Anwalt lehnte dies laut SZ damals ab. Durch die Klage gegen Google solle jetzt verhindert werden, dass bei Eingabe des Namens "Bettina Wulff" in der Suchzeile der Google-Webseite durch die sogenannte Autocomplete-Funktion Begriffe wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" auftauchen.
Google nehme keinen Einfluss auf die vorgeschlagenen Suchbegriffe, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Samstag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. "Die bei der Google- Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider." Die angezeigten Begriffe seien das algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren, inklusive der Popularität der eingegebenen Suchbegriffe. "Google schlägt diese Begriffe nicht selbst vor - sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben", betonte Oberbeck. Es sei keine Meinungsäußerung, sondern ein Spiegelbild bisheriger Suchanfragen.
Günther Jauch wehrt sich gegen Vorwürfe
Laut Informationen der SZ Onlinehat Günther Jauch den Unterlassungsanspruch anerkannt und sich verpflichtet, die Gerüchte über Bettina Wulff nicht weiter zu verbreiten. Der TV-Moderator hat sich gegen Vorwürfe verteidigt, Ende 2011 in seiner Talksendung Gerüchte über das angebliche Vorleben von Ex-"First Lady" Bettina Wulff verbreitet zu haben. Er wolle einen Anspruch auf Unterlassung aber anerkennen, um den Rechtsstreit zu beenden.
"Ich habe niemals über Frau Wulff eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern lediglich aus einem Artikel der Berliner Zeitung zitiert", sagte Jauch am Samstag in einer über seinen Anwalt Christian Schertz herausgegebenen Erklärung in Berlin. "Wer daraus eine Herabsetzung von Frau Wulff konstruiert, liegt daneben", betonte Jauch im Rückblick auf die Sendung am 18. Dezember vorigen Jahres.
Bettina Wulff: Stammen Gerüchte aus CDU-Kreisen?
Bettina Wulff will nun publizistisch in die Offensive gehen. Noch im September soll ein Buch über ihr Leben erscheinen. Wulff sehe sich gezwungen, dadurch der "Zerstörung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken", zitiert die Zeitung ihr Umfeld. Die 38-Jährige Ex-Präsidentengattin wollte ihre Erinnerungen über ihre 598 Tage als First Lady an der Seite ihres Mannes niederschreiben. Unabhängig von der Affäre um ihren Mann habe sie von Anfang an geplant, als erste Frau eines Staatsoberhaupts ihre Erinnerungen an dessen Amtszeit zu veröffentlichen. AAFP/AZ