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Ex-Bundespräsident: Linkspartei will Auszahlung Ehrensolds an Wulff verhindern

Ex-Bundespräsident

Linkspartei will Auszahlung Ehrensolds an Wulff verhindern

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    Auch nach seinem Rücktritt als Bundespräsident weiter in den Schlagzeilen: Christian Wulff.
    Auch nach seinem Rücktritt als Bundespräsident weiter in den Schlagzeilen: Christian Wulff. Foto: dpa

    Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, droht die Linksfraktion im Bundestag damit, die Auszahlung des Ehrensolds an den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff notfalls im Bundestag zu blockieren. Der Linkspolitiker Dietmar Bartsch sagt der Zeitung: "Es muss eine solide rechtliche und danach politische Prüfung geben. Wegen Wulff sollten wir nicht das Gesetz brechen."

    CSU-Haushaltspolitiker schlägt Gesetzesänderung vor

    Bartsch ist Mitglied im Haushaltsausschuss und dort zuständig für den Etat des Bundespräsidenten. Allerdings entscheidet über die Festsetzung des Ehrensolds das Bundespräsidialamt.

    Der Ehrensold von jährlich fast 200.000 Euro für Ex-Bundespräsident Christian Wulff sorgt in der schwarz-gelben Koalition weiter für Unruhe. Der CSU-Haushaltspolitiker Herbert Frankenhauser brachte eine Gesetzesänderung ins Spiel, um die Auszahlung künftig an Bedingungen zu knüpfen.

    Chronologie der Affäre Wulff

    25. Oktober 2008: Christian Wulff, damals Ministerpräsident von Niedersachsen, bekommt von der Unternehmergattin Edith Geerkens einen Privatkredit über 500.000 Euro zum Kauf eines Hauses.

    18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine mündliche Anfrage im niedersächsischen Landtag, dass es zwischen ihm und dem Unternehmer Egon Geerkens in den vergangenen zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben habe.

    12. Dezember 2011: Wulff versucht, Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zu erreichen, um einen Bericht zur Finanzierung seines Privathauses zu verhindern oder zu verschieben. Auf der Mailbox droht er "Krieg" mit Springer an, falls die Geschichte erscheint.

    13. Dezember: Die "Bild"-Zeitung berichtet erstmals über Wulffs Hauskauf-Finanzierung.

    14. Dezember 2011: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht Wulff ihr Vertrauen aus.

    15. Dezember 2011: Der Bundespräsident bricht sein Schweigen: "Ich erkenne an, dass hier ein falscher Eindruck entstehen konnte. Ich bedauere das", heißt es in einer Mitteilung. In der Sache habe er nichts zu verbergen.

    19. Dezember 2011: Wulffs Anwalt legt Unterlagen zum Kredit und eine Liste mit Urlauben vor, die sein Mandant als Regierungschef bei befreundeten Unternehmern verbracht hat. Zudem wird bekannt, dass der Unternehmer Carsten Maschmeyer 2007 im niedersächsischen Landtagswahlkampf eine Anzeigenkampagne für ein Interview-Buch mit Wulff bezahlt hat.

    20. Dezember 2011: Wulffs Anwalt betont, sein Mandant habe von den Zahlungen nichts gewusst.

    22. Dezember: Der Bundespräsident entschuldigt sich öffentlich für die entstandenen Irritationen. Zugleich entlässt er seinen Sprecher Olaf Glaeseker.

    2. Januar 2012: Bei der Staatsanwaltschaft in Hannover gehen elf weitere Strafanzeigen gegen Wulff ein. Die Zahl der Strafanzeigen gegen Wulff liegt nun bei insgesamt 20.

    4. Januar 2012: Wulff gibt ARD und ZDF ein Interview, in dem er den Anruf bei Diekmann als «schweren Fehler» bezeichnet und volle Transparenz bei allen Fragen ankündigt. Am Folgetag veröffentlicht sein Anwalt aber nur eine zusammenfassende Stellungnahme.

    19. Januar 2012: Wegen Korruptionsverdachts lässt die Staatsanwaltschaft Haus und Büros von Wulffs entlassenem Sprecher Olaf Glaeseker durchsuchen. Die Fahnder verschaffen sich auch Zugang zu Räumlichkeiten des Eventmanagers Manfred Schmidt, der zu Wulffs Zeit in Niedersachsen enge Kontakte zur Staatskanzlei in Hannover gehabt haben soll.

    16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben, um gegen ihn ermitteln zu können.

    17. Februar 2012: Christian Wulff tritt zurück.

    18. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsnahme, bzw. Vorteilsgewährung auf.

    29. Februar 2012: Das Bundespräsidialamt teilt mit, dass Christian Wulff den Ehrensold bekomme - jährlich rund 200.000 Euro bis an sein Lebensende.

    9. März 2012: Wulff wird mit dem Großen Zapfenstreich der Bundeswehr in Berlin verabschiedet. Die Feier wird von Protest begleitet.

    9. Oktober 2012: Die Flitterwochen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dessen Frau Bettina im italienischen Haus eines Versicherungsmanagers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hannover mit.

    9. April 2013: Wulff lehnt ein Angebot der Staatsanwaltschaft ab, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen.

    12. April 2013: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt gegen Wulff Anklage. Auch der Filmmanager David Groenewold wird angeklagt.

    14. November 2013: Der Prozess gegen Wulff wegen Vorteilsnahme beginnt. Es geht um rund 700 Euro, die Groenewold für Wulff gezahlt haben soll - angeblich, damit dieser sich im Gegenzug für ein Filmprojekt Groenewolds engagiert.

    9. Dezember: Der Prozess gegen Wulffs ehemaligen Pressesprecher, Olaf Glaeseker, beginnt ebenfalls in Hannover. Glaeseker geht auf Distanz zu seinem ehemaligen Chef.

    19. Dezember: Der Richter Frank Rosenow regt an, den Wulff-Prozess im Januar einzustellen. Der Grund: Mangelnde strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe. Wulff selbst ist aber gegen die Einstellung des Verfahrens.

    27. Februar 2014: Christian Wulff wird in seinem Korruptionsprozess freigesprochen und damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. (dpa)

    So könnte der Ehrensold - unabhängig vom Fall Wulff - erst ab einem bestimmten Alter oder gestaffelt gezahlt werden. "Wir müssen das unaufgeregt, objektiv und auf eine dem Amt angemessene Weise prüfen", sagte der stellvertretende Vorsitzende des  Bundestags- Haushaltsausschusses der "Financial Times Deutschland" ("FTD"/Freitag).

    Viele Spitzenpolitiker sprechen sich für die Zahlung des Ehrensoldes aus

    Frankenhauser warnte davor, sich von der aktuellen Debatte über den Rücktritt Wulffs beeinflussen zu lassen. Die Prüfung dürfe "nicht fallbezogen" erfolgen. Mögliche Änderungen müssten für alle Altpräsidenten gelten.

    Die Bundesregierung hatte zuletzt erklärt, allein das Bundespräsidialamt entscheide über das Geld für Wulff. Auch der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte, die Frage des Ob und Wie eines Ehrensoldes sei Sache des Präsidialamtes - gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Er habe "volles Vertrauen in die handelnden Beamten", betonte Barthle.

    Spitzenpolitiker der CDU hatten sich klar für die Zahlung des Ehrensoldes an Wulff ausgesprochen. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles meinte: "Soll er von mir aus bekommen." Einzelne Haushälter sind dagegen der Auffassung, dass man Wulff den Ehrensold entziehen sollte, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu einem Strafbefehl führt.

    199.000 Euro Pension pro Jahr

    Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Das sind derzeit 199.000 Euro pro Jahr. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen". Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.

    CSU-Mann Frankenhauser widersprach der Auffassung, dass Wulff aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei und daher grundsätzlich keinen Anspruch auf den Ehrensold habe. Der Rücktritt sei "eindeutig aus politischen Gründen" erfolgt. Für den Fall, dass das Ermittlungsverfahren gegen Wulff mit einem Strafbefehl enden sollte, gebe es aber eine "Veränderung der Grundlage", sagte Frankenhauser. dpa

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