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Europawahl: Wahl-O-Mat: Bundeszentrale setzt auf außergerichtliche Einigung

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Wahl-O-Mat: Bundeszentrale setzt auf außergerichtliche Einigung

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    Die Partei Volt Deutschland hat erreicht, dass der Wahl-O-Mat zur Europawahl vorerst auf Eis gelegt werden muss.
    Die Partei Volt Deutschland hat erreicht, dass der Wahl-O-Mat zur Europawahl vorerst auf Eis gelegt werden muss. Foto: Paul Zinken, dpa

    Der sogenannte Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 ist aktuell offline. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn am Montag, das Internetangebot, das eine Orientierungshilfe bei Wahlen geben soll, in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Es gab damit einem Antrag der Partei "Volt Deutschland" statt. Die Bundeszentrale hatte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt.

    Wie ein Sprecher am Donnerstag in Bonn bestätigte, will sich die Bundeszentrale für politische Bildung nun außergerichtlich mit der Partei "Volt Deutschland" im Streit um den Wahl-O-Mat einigen.

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster wollte ursprünglich am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Diese Beschwerde ruht aber derzeit. Zum Stand der Vergleichsgespräche wollte sich der Sprecher der Bundeszentrale nicht äußern. Die Rheinische Posthatte zunächst berichtet.

    Wahl-O-Mat: Gericht begründet Urteil mit Recht auf Chancengleichheit

    "Wir schalten umgehend ab", versicherte ein Sprecher der Bundeszentrale nach der Urteilsverkündung am Montag. Am frühen Abend war die Seite nicht mehr zu erreichen. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien. Der Anzeigemechanismus verletze das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit.

    Der Sprecher der Bundeszentrale bedauerte die Entscheidung. "Der Wahl-O-Mat ist das erfolgreichste Angebot, um Menschen für Politikbeteiligung zu gewinnen." Es sei - auch aktuell im Vorfeld der Europawahl - von Millionen Menschen genutzt worden. 

    Wahl-O-Mat: Aktuell ist nur der Positionsvergleich der Parteien online

    Auf der Seite www.wahl-o-mat.de/europawahl2019 konnte man bisher seine Antworten auf verschiedene politische Fragen mit den Positionen von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwert zeigt den Grad der Übereinstimmung an. Derzeit ist es lediglich möglich die Parteiantworten auf die 38 Thesen des Europa-Wahl-O-Mat in gebündelter Form von der Internetseite herunterzuladen.

    Bisher hatte die Bundeszentrale argumentiert, eine Ausweitung des Programms auf deutlich mehr Parteien sei technisch nicht möglich. Dem war das Gericht aber ausdrücklich nicht gefolgt. Die Bundeszentrale habe eine technische Unmöglichkeit "nicht hinreichend glaubhaft gemacht", hieß es in der Mitteilung über den Gerichtsbeschluss.

    Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe vor allem für junge Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. Inzwischen sei die Nutzung zum "demokratischen Volkssport" geworden, hatte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, kürzlich in Berlin gesagt. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt. (dpa)

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