Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz zur Klärung ihrer Rechtsbestimmungen über die Sterbehilfe aufgefordert.
Kriterien zum Erwerb des tödlichen Medikaments nicht klar
Das Schweizer Recht, das den Erwerb eines tödlichen Medikaments auf Rezept grundsätzlich gestattet, enthalte keine ausreichend klaren Kriterien, wann der Erwerb rechtmäßig sei, hieß es in dem Urteil des EGMR am Dienstag in Straßburg.
Geklagt hatte eine 82-jährige Frau aus dem Kanton Zürich, die nicht todkrank war. Die Behörden hatten ihr keine Erlaubnis zum Erwerb eines tödlichen Medikaments gegeben. Ob diese Weigerung der Behörden rechtens war, haben die Richter nicht geprüft. Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. Allerdings dürfen Organisationen unheilbar Kranken tödliche Medikamente anbieten, die diese dann selbst einnehmen. dpa