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Euro-Rettung: Trotz Rekord-Schulden: Länder und Kommunen sind zufrieden

Euro-Rettung

Trotz Rekord-Schulden: Länder und Kommunen sind zufrieden

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    Die Schulden Deutschlands sind im Vergleich zum Vorjahr um 42,3 Milliarden Euro gestiegen.
    Die Schulden Deutschlands sind im Vergleich zum Vorjahr um 42,3 Milliarden Euro gestiegen. Foto: dpa

    Die Schulden der Bundesrepublik sind in den ersten drei Monaten des Jahres auf einen Rekordwert geklettert: Ende März standen Bund, Länder und Kommunen mit 2,042 Billionen Euro in der Kreide. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2,1 Prozent oder 42,3 Milliarden Euro mehr als vor einem Jahr. Am stärksten wuchs der Schuldenberg der Gemeinden mit 4,7 Prozent oder sechs Milliarden Euro auf 133,1 Milliarden Euro.

    Kommunen enthalten spürbare Entlastung

    Trotzdem zeigten sich auch die Städte und Gemeinden gestern zufrieden. Der Grund: Um sich die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat bei der Abstimmung über den europäischen Fiskalpakt am Freitag zu sichern, ist die Bundesregierung den Ländern entgegengekommen. Sie erhalten eine spürbare Entlastung ihrer klammen Städte und Gemeinden von vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr. Außerdem sicherte die Regierung zu, bis 2019 etwaige Strafzahlungen an die Europäische Union bei drohenden Verstößen gegen den

    Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist sicher, dass er trotz solcher Mehrbelastungen sein Ziel erreicht, schon im kommenden Jahr die Vorgaben der Schuldenbremse zu erreichen und 2016 den ersten Haushalt ohne neue Schulden vorzulegen. Die Länder wiederum begrüßen, dass der Bund seine Verantwortung für die kommunalen Finanzen anerkenne.

    Vorgaben der Schuldenbremse einhalten

    Die Kommunen stimmten in das Loblied ein. „Wir begrüßen die Einigung“, sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Zimmermann, unserer Zeitung, „Bund und Länder haben anerkannt, dass sie für die Kommunen etwas tun müssen.“ Es sei ein „gemeinsames Anliegen“, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Nun gelte es, darauf zu achten, dass die Vereinbarungen, die zum großen Teil erst ab der kommenden Legislaturperiode wirksam werden, auch tatsächlich umgesetzt werden. „Noch steht nichts im Bundesgesetzblatt.“ fer, dpa

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