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EuGH-Urteil: Zeiterfassung: Arbeiten wir bald alle nur noch nach Stechuhr?

EuGH-Urteil

Zeiterfassung: Arbeiten wir bald alle nur noch nach Stechuhr?

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    Zum Teil sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, ein System zur Zeiterfassung einzuführen: Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit werden dann genau dokumentiert.
    Zum Teil sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet, ein System zur Zeiterfassung einzuführen: Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit werden dann genau dokumentiert. Foto: Armin Weigel, dpa

    Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes freut Gewerkschaften und ärgert Arbeitgeber. Die Richter in Luxemburg haben am Dienstag entschieden, dass die Unternehmen verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

    EU schreibt Zeiterfassung vor: Arbeitgeber ärgern sich, Gewerkschaften freuen sich

    Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) warnt vor einer „weiteren Einschränkung der Flexibilität“ der Unternehmen. „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so“, sagt dagegen DGB-Vize Annelie Buntenbach. Permanenter Stand-by-Modus könne krank machen.

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte eine gründliche Prüfung des Urteils an. Der SPD-Politiker hält eine Aufzeichnung von Arbeitszeit für notwendig. Bestehendes Recht wolle er durchsetzen: „Deutschland hat Recht und Ordnung“, sagte der Minister. Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: EU-Urteil zu Zeiterfassung nimmt beiden Seiten Freiheiten

    Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung in der Praxis?

    Die Frage, die sich viele stellen: Was ändert das Urteil, dem ein Streit mit dem spanischen Ableger der Deutschen Bank vorausging, in Deutschland wirklich? Eher wenig, ist Enzo Weber vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) überzeugt. „Schon jetzt muss nach dem Gesetz die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit, also Überstunden, erfasst werden“, sagte der Leiter des IAB-Forschungsbereichs Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen in einer ersten Einschätzung. Und wer wissen will, wann die Überstunden beginnen, müsse vorher auch die regulär geleistete Arbeitszeit feststellen. Was Sie zum Urteil zur Arbeitszeiterfassung wissen sollten, lesen Sie auch hier.

    Durchgesetzt hat das Urteil eine spanische Gewerkschaft. Ihr Ziel war, dass die Deutsche Bank in Spanien verpflichtet wird, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen. Ähnlich wie in Deutschland mussten in

    EuGH-Richter wollen Ruhezeiten stärken - auch bei Heimarbeit und Außendienst

    Die Richter am EuGH unterstrichen, wie wichtig das Grundrecht jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten ist. Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit seien weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich zu ermitteln.

    Für Arbeitnehmer sei es äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. Auch Heimarbeit oder Außendienst müsste nach dem Urteil künftig registriert werden, genauso wenn abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert wird oder E-Mails kontrolliert oder geschrieben werden.

    „Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der Arbeitszeiterfassung 1.0 sein“, sagt dagegen der Hauptgeschäftsführer des vbw, Bertram Brossardt. Er will eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an das digitale Zeitalter. „So ist zum Beispiel die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung.“

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