Der Deutsche Ethikrat hat sich dagegen ausgesprochen, Menschen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft wurden, mehr Freiheiten zu erlauben als Ungeimpften. Das unabhängige Gremium um Vorsitzende Alena Buyx berät die Bundesregierung in ethischen Fragen. In der Pressekonferenz am Donnerstag vertrat es eine klare Position. "Besondere Regeln für Geimpfte machen derzeit keinen Sinn", sagt eine Sprecherin.
Corona: Ethikrat ist gegen Ausnahmen für Geimpfte
Der Ethikrat hält individuelle Freiheitsrechte für geimpfte Menschen nur dann für gerechtfertigt, wenn sie nicht mehr ansteckend seien. Wie eine Sprecherin betonte, suggerierten die Impfungen eine falsche Sicherheit. Es bestünde nach wie vor Ansteckungsgefahr, denn die Infektiosität geimpfter Menschen sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. "Die beste Erwartung ist, dass wir die Ansteckungen um die Hälfte reduzieren", sagt Vorsitzende Buyx.
Wenn Bürger ihre Freiheitsrechte mit zunehmenden Impfungen zurückbekämen, dann solle es keine Sonderrechte geben. Ausnahmen könne es etwa für Geimpfte in Pflegeheimen, Seniorenheimen oder Hospizeinrichtungen geben. Der Ethikrat empfiehlt, einschneidenden Isolationsmaßnahmen dort so bald wie möglich aufzuheben.
Der Ethikrat stuft den Begriff "Privilegien" für Geimpfte als problematisch ein
Forderungen nach besonderen Rechten für Geimpfte seien "wenig hilfreich" in der Diskussion, sagt eine Sprecherin. Der Impfstoff ist knapp, die Prioritäten der Impfgruppen klar definiert: Das könne eine lange Wartezeit bedeuten. So lange nicht alle Menschen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, könnten Sonderregelungen für Geimpfte zu Problemen führen. "Viele würden besondere Rechte als ungerecht empfinden." In so einer Situation sinke die Bereitschaft, sich an die geltenden Hygiene-Maßnahmen zu halten – die voraussichtlich noch längere Zeit nötig sind.
Den Begriff "Privilegien" für Geimpfte stuft Vorsitzende Buyx als problematisch ein: "Er heizt die Diskussion auf und polarisiert." Die Sprache und Begrifflichkeiten rund um das Thema hätten die Arbeitsgruppe des Ethikrates viel beschäftigt. Wie Buyx ausführt, sei es ein Ziel der Empfehlung, die angespannten Diskussionen "ein bisschen runterzubringen" und genaue Differenzierungen einzubringen.
Corona-Ausnahmen: Private Unternehmen dürfen selbst entscheiden
Wie Volker Lipp, stellvertrender Vorsitzender des Ethikrates, verdeutlichte, seien private Anbieter wie etwa Fluggesellschaften oder Gastronomen frei darin, wie sie mit dem Impfstatus von Kunden umgingen – jedoch nur im Rahmen der staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen. So lange beispielsweise Konzerte noch verboten seien, könnten private Anbieter das nicht umgehen, auch nicht mit einer etwaigen Impfpflicht für Besucher. Sobald Lockerungen eintreten, dürfen sie die Zugangsregeln jedoch gestalten, wie sie möchten. Anders ist das etwa im öffentlichen Nahverkehr. "Hier gibt es gesetzliche Beförderungspflichten", sagt Lipp.
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