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Corona-Pandemie: Ethikrat erteilt Absage: Keine Sonderregeln für Corona-Geimpfte

Corona-Pandemie

Ethikrat erteilt Absage: Keine Sonderregeln für Corona-Geimpfte

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    Eine bevorzugte Corona-Impfung von Profisportlern ist aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht vertretbar.
    Eine bevorzugte Corona-Impfung von Profisportlern ist aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht vertretbar. Foto: Sven Hoppe/dpa

    Der Deutsche Ethikrat hat Forderungen, die von der Bundesregierung verordneten Freiheitsbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie für Geimpfte früher zu beenden, eine klare Absage erteilt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt solle „eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen“, sagte Alena Buyx, die Vorsitzende des Gremiums. Was hält sie von Ausnahmen?

    Diese würden eine Sicherheit vorgaukeln, die es nicht gibt. So sei etwa nicht hinreichend gesichert, dass geimpfte Personen das Virus nicht mehr weitergeben könnten. Angenommen werden könne derzeit lediglich davon, dass die anlaufende Impfkampagne schwere Verläufe und Todesfälle stark vermindern könne. Mit der steigender Zahl der Impfungen sinke zudem wohl auch das Infektionsrisiko für ungeimpfte Personen – in welchem Ausmaß, das sei jedoch unklar. Ein individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte komme deshalb derzeit nicht in Betracht.

    Ethikrat befürchtet Ungerechtigkeit für Corona-Ungeimpfte

    Mit Blick auf die Unklarheiten sei es auch Geimpften weiter zuzumuten, sich an Schutzmaßnahmen wie die Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten. Der Ethikrat befürchtet, dass besondere Regeln für Geimpfte in der Bevölkerung als ungerecht empfunden würden, solange nicht alle die Chance gehabt haben, sich impfen zu lassen. Es sei fraglich, so Buyx, ob Ungeimpfte, die eine eigene Ansteckung nicht fürchten, dann noch bereit wären, sich an die Infektionsschutzregeln zu halten.

    Insgesamt seien Maßnahmen wie die weitreichenden Kontaktbeschränkungen nur zur Verhinderung der Überlastung des Gesundheitswesen und Senkung der Erkrankungs- und Sterberaten gerechtfertigt. Infektionszahlen allein rechtfertigten die Beschränkungen dagegen nicht auf Dauer. In der aktuellen Situation aber sei es noch zu früh für Lockerungen. Spielraum sieht der Ethikrat lediglich in einem Bereich – Einrichtungen für Alte und Pflegebedürftige.

    Alena Buyx (l.), Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.
    Alena Buyx (l.), Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. Foto: Kay Nietfeld/dpa

    Im Hinblick auf die immensen Belastungen dieser Menschen durch Isolation und Besuchsverbote sollten die Beschränkungen dort „schnellstmöglich“ aufgehoben werden. Das heißt: Folgt die Politik den Empfehlungen des Rats, könnten geimpfte Bewohner von Alten-, Behinderten- oder Pflegeheimen bald wieder Besuch von Angehörigen bekommen. Diese müssten sich dann, wie auch das Pflegepersonal, vorrangig selbst um ihren eigenen Schutz vor einer Ansteckung kümmern.

    Der Ethikrat ist mit Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen, etwa Recht und Medizin, besetzt. Seine Mitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt und und beraten Politik und Gesellschaft in drängenden ethischen Fragen. Die Empfehlungen des Rats haben Gewicht, entscheiden aber muss am Ende die Politik.

    Ethikrat weist auf Vertragsfreiheit hin: Corona-Impfpflicht durch die Hintertür?

    Volker Lipp, Ethikrat-Mitglied und Jurist, verwies darauf, dass private Anbieter im Rahmen der Vertragsfreiheit künftig wohl durchaus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheiden könnten. . Wenn es um die „gleichberechtigte Teilhabe am Leben“ gehe, solle es jedoch keine Ungleichbehandlung geben. Doch sollte etwa nach einer generellen Wiedereröffnung von Konzerthallen ein Veranstalter entscheiden, nur Geimpfte einzulassen, wäre dies durchaus möglich.

    Eine Impfpflicht durch die Hintertür", stelle dies nicht dar. Denn schließlich wäre es denkbar, etwa Schnelltests als Alternative anzubieten. Das allerdings komme nur ab dem Moment zum Tragen, wenn die die staatlich angeordneten Schließungen nicht mehr gültig sind, betonte der Rat. Begriffe wie „Sonderrechte“ oder gar „Privilegien“ seien unangebracht. Es gehe schließlich darum, dass die grundgesetzlichen Freiheitsrechte wieder hergestellt werden.

    Sonderregelungen lehnt der Ethikrat auch im Hinblick auf große Sportereignisse wie die bevorstehenden Olympischen Spiele in Tokio ab. Eine frühere Impfung etwa von Profisportlern sieht das Gremium kritisch. Denn diese gehörten nicht zu den Hochrisikogruppen, es gebe also keinen ethischen Grund, diese zu bevorzugen.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Sonderrechte für Corona-Geimpfte wären gefährlich

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