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Essay: Das Grundgesetz ist grundrichtig

Essay

Das Grundgesetz ist grundrichtig

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    In der Senatsbibliothek Berlin stehen verschiedene Ausgaben des Gundgesetzes und Kommentare dazu im Lesesaal zur Verfügung.
    In der Senatsbibliothek Berlin stehen verschiedene Ausgaben des Gundgesetzes und Kommentare dazu im Lesesaal zur Verfügung. Foto: Jens Kalaene

    Der erste Satz, der erste Artikel dieses Grundrechtekatalogs in unserem Grundgesetz ist eine Wucht. Regelrecht umwerfend. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet er. So gut, so eindringlich liest sich das, kaum zu glauben also, dass anstelle dieses Satzes dort eigentlich ein noch wuchtigerer, ein noch umwerfenderer stehen sollte. Er lautete: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“

    Den Satz haben die Väter – und ganz wenigen Mütter – des Grundgesetzes in letzter Minute noch gestrichen, vielleicht weil sie doch Respekt bekamen vor den Worten. Was war der Staat damals nicht für eine heilige Institution?! Für die unseligste Variante der „Staatsräson“ waren noch wenige Jahre zuvor so viele gestorben. Aber der Sätze-Tausch macht im Rückblick nichts, denn der Geist des ursprünglichen Satzes hat überlebt. Dass der Bürger nicht mehr bloßes Objekt staatlichen Handelns ist, sondern das entscheidende Subjekt – ohne diese Prämisse wäre auch der Satz über die Menschenwürde eine leere Hülle geblieben, eine schöne Floskel. Und ohne diesen Geist wären die Grundrechte nicht das Fundament geworden, auf dem die Deutschen ihre Republik gebaut haben.

    "Dann gehe ich nach Karlsruhe"

    Wenn der geflügelte Satz fällt „Damit gehe ich nach Karlsruhe“, dann meinen wir das Instrument der Verfassungsbeschwerde, kostenlos und jedem zugänglich – und dann meinen diejenigen, die sich darauf berufen, dass sie sich höchstpersönlich in ihren ganz persönlichen Rechten verletzt sehen und staatliche Abhilfe begehren (und, das ist das Schönste an der ganzen Entwicklung, diese oft genug auch bekommen).

    Was für eine unglaubliche Erfolgsgeschichte also, vor allem wenn man sich vor Augen führt, unter welchen Umständen dieser Grundrechtskatalog entstand. Deutschland lag am Boden, in Trümmern – seine Gebäude, klar, aber auch seine Moral, nach den Jahren der Nazi-Barbarei, in denen der Einzelne alles Mögliche gewesen war: leider viel zu oft Täter, Mittäter, Mitwisser, Gehilfe, Dulder, Anstifter, leider viel zu häufig auch Opfer. Aber ganz gewiss nicht ein mutiger einzelner Bürger, der (Freiheits-)Rechte von seinem Staat einforderte.

    Und dann sollte aus diesen Ruinen einer der elegantesten Rechtskanons der Welt entstehen? Zwangsverordnet war die Grundgesetz-Arbeit ja von den Alliierten, keineswegs begleitet öffentlich von den Deutschen, die wieder aufbauen wollten, aber eben lieber die Gebäude. Demokratie war damals ja aus Sicht vieler noch eine seltsam beäugte Form, krachend gescheitert in der Weimarer Republik, eher was für diese anderen Staaten – aber für die Deutschen?

    Und was taten die Verfassungsväter und -mütter? Der Publizist Heribert Prantl hat es so beschrieben: Sie hätten befürchtet, dass die Welt untergeht, und sich doch an Martin Luther gehalten und ein Bäumchen gepflanzt. Es sei die erfolgreichste Pflanzaktion der deutschen Geschichte geworden.

    Man kriegt den Mund kaum zu vor Staunen

    Wie ungewöhnlich das war, zeigt ein Blick in andere Verfassungen, in denen mit grobem Pinselstrich nüchtern-sachlich, ja fast schon bürokratisch eine Art Organigramm gezeichnet wird. Der Präsident macht dies, das Parlament hat jene Aufgabe, die Wahlen sind alle fünf Jahre, die Amtszeit des Regierungschefs ist geregelt, ebenso wie Wahlgänge und die Hymne. Und die Deutschen? Schreiben vom Menschen und seiner Würde.

    Heute noch kriegt man beim Lesen den Mund kaum zu, welch unglaubliche Versprechen in diesem Grundrechtskatalog aufgeführt sind: Gemordet worden war in den Jahren vorher, im Nachkriegs-Chaos sowieso, es herrschte ein Klima von Angst, auch von Rache und Vergeltungsdrang. Aber nein, die Todesstrafe wurde in der Verfassung abgeschafft.

    Männer betrachteten Frauen noch als Menschen zweiter Klasse (anfangs durften Frauen nicht einmal ein eigenes Konto führen, und mussten, wenn sie einen Job ergreifen wollten, um Erlaubnis fragen), aber Männer und Frauen sind laut Verfassung schon gleichberechtigt. Und das Eigentum wurde darin geschützt, doch es „verpflichtet“ auch, und das zu einer Zeit, in der mit einem Begriff wie „Soziale Marktwirtschaft“ noch kaum jemand etwas anfangen konnte.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

    Und dann eben dieser Satz: „Die Menschenwürde ist unantastbar“, ergänzt durch den zweiten Satz: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Man vergisst es heute leicht, da sich sogar Bayern-Bosse auf diese Menschenwürde berufen, einfach weil ihnen Berichterstattung nicht passt. Aber man muss sich einmal genau vor Augen führen, was dieser Satz eigentlich bedeutet: dass nämlich jeder Mensch ein Subjekt bleiben muss, keiner zum bloßen Objekt gemacht werden darf – weder durch staatliche Willkür noch generell durch Willkür anderer. Daraus lassen sich so viele Verpflichtungen ableiten, ein Folterverbot natürlich, aber etwa auch die Vorgabe, dass es zwar lebenslängliche Haft geben kann, aber doch immer noch eine Aussicht auf eine mögliche Resozialisierung bestehen muss. Und schließlich auch die Gewährung eines staatlichen Existenzminimums und damit letztlich die Grundlagen unseres Sozialstaates.

    So haben sich die Grundrechte in unser aller Bewusstsein geschlichen, buchstäblich mithilfe dieser sagenhaften Institution, die in dem wenig legendären Ort namens Karlsruhe angesiedelt wurde, aber Rechtslegende wurde: das Bundesverfassungsgericht. Tausende Verfassungsbeschwerden gehen dort jedes Jahr ein – schon deshalb, weil die Karlsruher Richter rasch feststellten, dass diese Grundrechte nicht bloß Abwehrrechte gegen den Staat darstellen – sondern auch eine „objektive Wertordnung“ etabliert haben, die für alle Bereiche des Rechts gelte. Also auch dann, wenn Private miteinander Geschäfte machen, Verträge schließen, Streit ausfechten, dann wirken diese mit – selbst wenn es um so profane Dinge geht wie Entscheidungen über die „Urlaubsabgeltung für Hinterbliebene“.

    Des einen Freiheit ist des anderen Verlust

    Und seither gilt es, in allen Bereichen auch grundrechtlich abzuwägen. Denn grenzenlos können Grundrechte schon deswegen nicht sein, weil sie aufeinanderprallen. Was für den einen die grenzenlose Entfaltung der Persönlichkeit ist, kann für den anderen einen Verlust der persönlichen Ehre bedeuten oder gar der körperlichen Unversehrtheit (Rauchverbot?). Und zugleich helfen diese Grundrechte bei der Abwägung, welchen Fortschritt wir in dieser sich rasant verändernden Welt eigentlich wollen, und um welchen Preis. Der langjährige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm beschrieb es so: „Sie sorgen dafür, dass es in der auseinanderstrebenden Gesellschaft noch einen außerhalb der technischen Rationalität gelegenen Bezugspunkt gibt, von dem aus die Entwicklung der Kritik unterzogen und in Grenzen gehalten werden kann.“

    So ruft dieser Grundrechtskatalog sozusagen den Staatsgewaltigen zu, wo Grenzen verlaufen könnten, ob es nun um die Meinungsfreiheit, um die Versammlungsfreiheit oder auch um einen modernen Schutz des Briefgeheimnisses in Zeiten von E-Mail und sozialen Netzwerken geht. Sie sind einladend, denn sie gelten sogar für jene, die diese demokratische Ordnung abschaffen wollen. Aber sie sind auch nicht naiv-zahnlos. Wer diese Rechte missbrauchen will, um unsere demokratische Grundordnung abzuschaffen, der kann diese Grundrechte auch verwirken.

    Einzigartige Erfolgsgeschichte

    So sind die Grundrechte in 70 Jahren das moralische Fundament dieser Republik geworden, die (zum Glück und ziemlich unerwartet) auch eine einzigartige demokratische Erfolgsgeschichte geworden ist. Sie sind aber zugleich veritable Alltagshelfer geworden. Sie haben unsere Verfassung konkret gemacht.

    Der Publizist Oliver Wurm hat vor kurzem ein ganzes Magazin aufgelegt, darin sind abgedruckt: einfach die Texte der Artikel des Grundgesetzes, allen voran natürlich der Grundrechte-Katalog. Die Hefte gehen weg wie warme Semmeln, hunderttausende mussten schon nachgedruckt werden. Irgendetwas müssen die Schöpfer der Verfassung und des Grundrechte-Katalogs einfach grundrichtig gemacht haben.

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