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Energie: Ermittlungen gegen Mappus - Verdacht auf Untreue

Energie

Ermittlungen gegen Mappus - Verdacht auf Untreue

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    Gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsident Stefan Mappus ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue beim Kauf der EnBW-Aktien eingeleitet worden. Foto: Ronald Wittek/ Archiv dpa
    Gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsident Stefan Mappus ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue beim Kauf der EnBW-Aktien eingeleitet worden. Foto: Ronald Wittek/ Archiv dpa

    Mappus soll Ende 2010 den Rückkauf von 45 Prozent des Energieversorgers EnBW für 4,7 Milliarden Euro schlecht vorbereitet und dadurch zu viel bezahlt haben. Dem Land könne ein hoher Schaden entstanden sein, erklärte die Anklagebehörde.

    Neben Mappus geriet auch sein damaliger Berater und Freund, der Investmentbanker Dirk Notheis, ins Visier der Justiz - er soll Beihilfe zur Untreue geleistet haben. Die Ermittler durchsuchten mit 50 Einsatzkräften Wohnungen und Geschäftsräume der beiden - unter anderem in Mappus' Heimat Pforzheim und am Sitz der Bank Morgan Stanley in Frankfurt am Main. Im schlimmsten Fall droht Mappus eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße.

    Der Ex-Ministerpräsident setzt sich gegen den Vorwurf der Untreue zur Wehr. Seine Anwälte erklärten: "Unser Mandant Stefan Mappus hat ausschließlich im Interesse des Landes Baden-Württemberg gehandelt. Er hat den Tatbestand der Untreue nicht erfüllt."

    Der CDU-Politiker hatte den Rückkauf der Aktien vom französischen Energiekonzern Electricité de France (EDF) quasi im Alleingang innerhalb weniger Tage am Parlament vorbei durchgezogen. Der Staatsgerichtshof hatte dieses Vorgehen bereits als verfassungswidrig eingestuft. Ein Untersuchungsausschuss befasst sich seit Jahresbeginn mit der Affäre. Grün-Rot wirft Mappus vor, er habe wenige Monate vor der Landtagswahl um jeden Preis einen Coup landen wollen.

    Die grün-rote Regierung klagt vor dem Schiedsgericht der internationalen Handelskammer auf Schadenersatz. Nach einem neuen Gutachten für die Regierung hatte Mappus mindestens 840 Millionen Euro zu viel bezahlt. Ursprünglich wollte Grün-Rot sogar zwei Milliarden Euro von der EDF zurückhaben. Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte nun: "Wir haben vor, die Klagesumme zu reduzieren."

    Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Ermittlungen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten des Landesrechnungshofs. Daraus ergäben sich "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für Untreue. Der Rechnungshof hatte das Gebaren von Mappus scharf gerügt. Er hielt ihm große Versäumnisse bei der geheimen Anbahnung des Geschäfts vor.

    CDU-Fraktionschef Peter Hauk brach am Mittwoch mit dem früheren Regierungschef: "Das ist nicht Politikstil der CDU." Die Ära Mappus sei nur ein Bruchteil der 58 Jahre gewesen, in denen die CDU im Südwesten an der Macht war. Der Weg des EnBW-Aktienkaufs sei mit gravierenden Mängeln und Fehlern behaftet gewesen.

    Die Anklagebehörde erklärte, es habe offenbar keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung gegeben. In Sachen Kaufpreis zitiert die Staatsanwaltschaft aus dem Bericht des Rechnungshofs, wonach keine nachvollziehbaren Gründe vorhanden gewesen seien, warum der Vertrag nicht zu einem Kaufpreis von 39,90 Euro pro Aktie abgeschlossen wurde. Diese Untergrenze hatte die EDF gezogen. "Die Aufrundung um 10 Cent pro Aktie auf 40 Euro ließ die Kaufpreissumme um insgesamt 11,2 Millionen Euro ansteigen, wodurch in dieser Höhe ein Nachteil für das Vermögen des Landes eingetreten sein könnte", erklärten die Ermittler.

    Zudem habe Mappus die Erhöhung des Kaufpreises auf 41,50 Euro pro Aktie zur Kompensation der Dividende für das Jahr 2010 ohne weitere Verhandlungen akzeptiert - dadurch habe sich die Summe um weitere 170 Millionen Euro erhöht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem CDU-Mann auch vor, Morgan Stanley freihändig mit den Verhandlungen beauftragt zu haben, "ohne dass das zu zahlende Honorar vereinbart worden war". Auch hier könnte dem Land ein finanzieller Schaden entstanden sein. (dpa)

    Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

    U-Ausschuss

    Auftrag des U-Ausschusses

    Morgan Stanley Deutschland

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