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Kitas im Notbetrieb: Eltern bekommen bis zu 20 Wochen Lohnersatz bei geschlossener Kita

Kitas im Notbetrieb

Eltern bekommen bis zu 20 Wochen Lohnersatz bei geschlossener Kita

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    Eine Mutter betreut ihre Kinder, deren Kita infolge der Corona-Pandemie geschlossen ist.
    Eine Mutter betreut ihre Kinder, deren Kita infolge der Corona-Pandemie geschlossen ist. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbol)

    In der Corona-Krise will die Bundesregierung berufstätige Eltern deutlich stärker unterstützen als bisher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, die Zahlung von staatlichem Lohnersatz für Väter und Mütter, die wegen eingeschränkten Kita- oder Schulbetriebs nicht arbeiten können, von bisher sechs auf maximal zwanzig Wochen zu verlängern.

    Die Leistung soll künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden können. Das trägt nach Angaben der Regierung der Tatsache Rechnung, dass der Kita- und Schulbetrieb durch mehr Notbetreuung und Schichtmodelle schrittweise ausgeweitet wird. Die Pläne stoßen auf Zustimmung aber auch Kritik.

    Lohnersatz bei geschlossener Kita: Was jetzt gilt

    Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, kann für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten, höchstens 2016 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Die Verdienstausfallentschädigung soll nun pro Elternteil maximal zehn Wochen lang gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben.

    Neu ist auch, dass die Leistung künftig auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. "Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung", sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.

    Wieviele Menschen Anspruch auf Lohnersatz bei geschlossener Kita haben, ist unklar

    Da die Erstattung in der Hand der Länder liegt, gibt es bisher keine bundesweiten Zahlen, wieviele Menschen die Regelung schon in Anspruch genommen haben. Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst "keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit" gibt.

    Die Bundesregierung hatte geschätzt, dass von den rund 4 Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf - darunter rund 620 000 Alleinerziehende - rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Würden alle davon die bisherigen sechs Wochen ausschöpfen, entstünden schätzungsweise Kosten von rund 3,2 Milliarden Euro. 

    Eine Prognose wieviele Menschen nun von der Ausweitung profitieren könnten, wagt die Regierung nicht. Zumal immer mehr Bundesländer Kita- und Schulöffnungen vorantreiben und sich die Betreuungsnotlage für Eltern damit zumindest im Gesamtblick zu entschärfen scheint. Sachsen hat seit Wochenbeginn Kitas und Grundschulen wieder im Regelbetrieb. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen ab 8. Juni alle Kinder wieder in Kitas und Tagespflege zurückkehren können.

    Mehrere Medizinerverbände hatten dafür plädiert, Schulen und Kitas umgehend wieder zu öffnen. Das Übertragungsrisiko durch Kinder scheine gering, hieß es. Durch diese Empfehlung hat die politische Debatte über mehr Tempo bei der Rückkehr zum Schul- und Kita-Regelbetrieb weiter Fahrt aufgenommen.

    Lohnersatzzahlung für Eltern soll im Schnellverfahren umgesetzt werden

    Wie viele der Corona-Schutzmaßnahmen wird auch die nun geplante Ausweitung der Lohnersatzzahlung für Eltern im Schnellverfahren umgesetzt. Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Nach Angaben des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums sollen die Pläne gemeinsam mit einem Gesetz zu Steuerhilfen in der Corona-Pandemie verabschiedet werden. Das steht nach bisheriger Planung am kommenden Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung. Der Bundesrat tagt wieder am 5. Juni. Unklar blieb am Mittwoch, ob die Regelung auch rückwirkend greift, in Fällen bei denen die bisherigen sechs Wochen Lohnersatzzahlung inzwischen ausgeschöpft sind.

    "Das ist eine echte Verbesserung der geltenden Rechtslage und eine große Unterstützung für Familien, die seit Wochen außerordentliche Belastungen schultern müssen", sagte Sozialminister Heil. Von einer "riesigen Erleichterung" sprach die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Annette Widmann-Mauz, denn bei vielen Eltern lägen die Nerven wegen fehlender Kinderbetreuung, Homeschooling und drohendem Verdienstausfall blank. 

    Familienministerin Franziska Giffey nannte die Ausweitung der Lohnersatzzahlung allerdings auch eine Übergangslösung. Erste Priorität seien nun weitere Schritte bei Kita-Öffnungen, immer allerdings mit Blick auf das Infektionsgeschehen, schränkte sie ein. "Kinder brauchen Kinder".

    Gewerkschaften begrüßen die Pläne, kritisieren aber die Höhe der Lohnfortzahlungen

    Gewerkschaften und der Sozialverband VdK begrüßten die Pläne grundsätzlich, bemängelten aber dass 67 Prozent Lohnersatz generell zu niedrig seien. Aus der Opposition kam Kritik: Grüne, FDP und Linke forderten mehr Planungssicherheit für Familien für die gesamte Krisenzeit. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch erneuerte seine Forderung nach einem Kindergipfel im Kanzleramt: "Eltern brauchen dringend einen Fahrplan und Licht am Ende des Tunnels. Dafür sollte es einen Kindergipfel, ein Spitzentreffen von Bund und Länder im Kanzleramt geben." (dpa)

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