Lange war auf die Entscheidung gewartet worden, jetzt ist die Zahl raus: Die Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche sollen künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten.
Das hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, am Donnerstag zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda gesagt. "Wir gehen wirklich in einen hohen Bereich", erklärte der DBK-Vorsitzende. "Das ist ein erheblicher Fortschritt."
Opfervertreter kritisierten die Entscheidung. "Nach zehn Jahren beschließen die Bischöfe, sich an staatlichem Recht zu orientieren. Damit geben Sie zu, dass die sogenannte "Anerkennungszahlung" von bis zu 5000 Euro in den letzten Jahren Unrecht war", erklärte der Sprecher der Initiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch.
Die Entscheidung der Bischöfe führe "in die Irre", denn es gehe nicht um den Ausgleich für aktuelle Taten, wie sie mit Schmerzensgeldtabellen staatlicher Gerichte erfolge, sondern es müsse um einen Ausgleich gehen für "jahrzehntelange systematische Vertuschung und Verdunkelung von Verbrechen an Kindern und Jugendlichen durch die Institution Kirche und die Folgen, die dies in den Biografien der Opfer hinterlassen hat", so die Initiative. "Deshalb fordern wir, die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zu Sexuellem Missbrauch aus 2019, in denen Expertinnen und Experten Schmerzensgeldzahlungen zwischen 40.000 und 400.000 Euro empfohlen haben, zur Grundlage von Gesprächen zwischen Betroffenen und Bischöfen zu machen."
Auf die Frage, warum die Kirche Anerkennungs- und keine Entschädigungszahlungen anbiete, sagte Bätzing, für Entschädigung gebe es geltende Standards mit sehr hohen Anspruchsforderungen etwa an die Beweislage. Genau das wolle man den Betroffenen ersparen, und deswegen steige die Kirche nicht in ein Schadenssystem ein.
Wer künftig welche Leistung für erlittenen Missbrauch bekommt, soll von einem zentralen und unabhängig besetzten Gremium festgelegt werden. Bätzing sagte, woher die Mittel für die Zahlungen kämen, werde jeweils von den einzelnen Bistümern entschieden. Einige Bistümer könnten dabei wohl nur auf Kirchensteuer-Einnahmen zurückgreifen. Bätzing empfahl, bei weiteren Missbrauchsgutachten die Verantwortlichen für die mangelnde Aufarbeitung auch mit Namen zu nennen. "Das ist ein reinigender Prozess", sagte er. "Ich ermutige dazu, dies zu tun."
Der von Bewegungen wie "Maria 2.0" oder "Wir sind Kirche" geforderte Zugang für Frauen zu allen kirchlichen Ämtern kann aus Sicht der Bischofskonferenz nicht in Deutschland allein entschieden werden. Man sammele zwar Argumente, aber zu dieser Frage bedürfe es eines Konzils und einer weltkirchlichen Entscheidung, sagte Bätzing.
Der Reformprozess Synodaler Weg gehörte zu den Schwerpunkten der dreitägigen Herbstvollversammlung. Konkrete Ergebnisse dazu gab Bätzing nicht bekannt. Man habe sich in den Gesprächen etwa mit der Frage befasst, inwieweit kirchliche Lehre offen für Weiterentwicklung sei. Der Reformprozess umfasst die Themenfelder Umgang der Kirche mit Macht, die kirchliche Sexualmoral, die umstrittene Ehelosigkeit von Priestern (Zölibat) und die Rolle der Frauen in der Kirche.
Bätzing sprach von einer "kolossalen Krise" der katholischen Kirche in Deutschland. Diese sei einerseits ausgelöst durch den Missbrauchsskandal, aber auch dadurch, dass bestimmte kontroverse Fragen seit Jahrzehnten ungeklärt seien. Eben deshalb habe die katholische Kirche in Deutschland den Synodalen Weg begonnen.
Die Reformbewegung "Wir sind Kirche" appellierte an die Bischöfe, den mühsamen Reformprozess mit voller Kraft weiterzugehen. Jeder Versuch, diesen Prozess aufzuweichen und der drängenden Frauenfrage auszuweichen, würde die Kirchenkrise noch verschärfen und die Austrittszahlen in die Höhe schnellen lassen, sagte der Sprecher der Bewegung, Christian Weisner.
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