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Einigung der Union: Für den Jobcenter-Erhalt wird das Grundgesetz geändert

Einigung der Union

Für den Jobcenter-Erhalt wird das Grundgesetz geändert

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    Ein sogenanntes Jobcenter.
    Ein sogenanntes Jobcenter.

    Im Streit über die Zukunft der Jobcenter hat sich die Union auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, auf deren Grundlage die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit Langzeitarbeitslose weiter gemeinsam betreuen könnten.

    Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Unionsfraktionschef Volker Kauder (beide CDU) hätten sich darauf am Sonntagabend in Berlin mit den Unions-Ministerpräsidenten geeinigt, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums.

    Außer der Möglichkeit, dass die Kommunen und die BA eng bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen zusammenarbeiten, sollen dem Sprecher zufolge auch die sogenannten Optionskommunen fortbestehen, die sich in Eigenregie um Arbeitslose kümmern. Neben diesen beiden Punkten soll im Grundgesetz auch festgeschrieben werden, dass der Bund die Fach- und Rechtsaufsicht für die Arbeit in den Jobcentern und in den Optionskommunen erhält.

    Die Bundesregierung werde noch in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten, kündigte der Ministeriumssprecher an. Danach würden von der Leyen und Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) als Vertreter der Länder sich um einen Gesprächstermin mit SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) bemühen, um über mit ihnen über eine baldige Grundgesetzänderung zu beraten. Steinmeier hatte am Sonntag seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung bekräftigt, um eine Aufspaltung der Jobcenter zu verhindern.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die enge Zusammenarbeit der Kommunen mit den Arbeitsagenturen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen als unzulässige Mischverwaltung eingestuft. Dem Urteil zufolge müssten die Jobcenter bis 2011 neu organisiert werden. Von der Leyen hatte kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach Arbeitsagenturen und Kommunen ihre Leistungen weiterhin unter einem Dach erbringen sollen, jedoch klar erkennbar für getrennte Bereiche zuständig sein müssen. Dagegen hatten sich der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und einige andere Unions-Ministerpräsidenten gewandt und für eine Grundgesetzänderung geworben. afp

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