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Ehrenamt: Transparenzgesetz: Vereine fühlen sich unter Generalverdacht gestellt

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Transparenzgesetz: Vereine fühlen sich unter Generalverdacht gestellt

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    Vereine klagen über das neue Transparenzgesetz.
    Vereine klagen über das neue Transparenzgesetz. Foto: Patrick Seeger, dpa

    Der Sportklub oder die Blaskapelle als Waschmaschine für schmutziges Mafia-Geld? Zu Unrecht fühlen sich Vereine vom Staat unter Generalverdacht gestellt. Sie beklagen, dass das so genannte Transparenzregister für sie zum „Bürokratiemonster“ mutiert.

    Die FDP fordert Nachbesserungen am Transparenzgesetz

    Nun fordert die FDP im Bundestag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die Vereine von Gebühren und Verwaltungsaufwand für das Register zu befreien. In einem Brief an Scholz, der unserer Redaktion exklusiv vorliegt, heißt es: „Viele ehrenamtlich tätige Menschen, die neben Beruf und Familie Verantwortung in Vereinen und damit für unsere Gesellschaft übernehmen, fühlen sich gering geschätzt, verhöhnt und schäbig behandelt.“

    Stephan Thomae (FDP), nimmt die Vereine in Schutz.
    Stephan Thomae (FDP), nimmt die Vereine in Schutz. Foto: Martina Diemand

    Verfasst hat das Schreiben FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Er zweifle nicht an der Richtigkeit des Ziels, Geldwäsche zu bekämpfen, wisse, dass es seltene Einzelfälle von Geldwäsche in Vereinen gibt. „Aber die Bekämpfung der Geldwäsche steht und fällt nicht damit, den Vereinen die Kosten für die Führung des Transparenzregisters aufzuerlegen“, ist er überzeugt.

    Das Gesetz soll gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche vorgehen

    Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass die Europäische Union Geldwäsche und Terrorfinanzierung den Kampf angesagt hat. Auch Deutschland hat entsprechende Gesetze erlassen. Um der Finanzkriminalität den Nährboden zu entziehen und dunkle Geldflüsse auszutrocknen, müssen Unternehmen und Stiftungen, aber eben auch Vereine, seit 2017 bestimmte Angaben im öffentlich einsehbaren Transparenzregister eintragen. Das sind Informationen über den Verein und dessen wirtschaftlich Berechtigte, also meist die Vorsitzenden. Geführt wird das Register vom Kölner Bundesanzeiger Verlag. Rückwirkend für die Jahre seit 2017 hat der Verlag nun Ende 2020 damit begonnen, nach und nach Gebührenbescheide an die rund 600.000 deutschen Vereine zu verschicken.

    Sport- und Musikvereine klagen über komplizierte Transparenzregeln

    Ein Sprecher des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der rund 27 Millionen Mitglieder aus 88.000 Sportvereinen vertritt, sagte unserer Redaktion: „Bei den Gebühren für das Transparenzregister geht es um niedrige Summen, aber einen hohen Aufwand.“ Zwar gebe es die Möglichkeit für gemeinnützige Vereine, die Kosten zu umgehen. Doch, so der Sportler-Sprecher: „Selbst die Befreiung von den Zahlungen ist extrem kompliziert und für Ehrenamtliche oft frustrierend.“

    Musikvereine fühlen sich durch die neuen Anti-Geldwäsche-Regeln unfair belastet.
    Musikvereine fühlen sich durch die neuen Anti-Geldwäsche-Regeln unfair belastet. Foto: dpa

    Auch bei Musikern sorgen die Gebühren für heftige Misstöne. Franz Pschierer, Vorsitzender des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes (ASM), sagte: „In unseren Kapellen herrscht nicht das geringste Verständnis für diese Vorgehensweise, für die das Bundesfinanzministerium verantwortlich ist.“

    Das Transparenzgesetz bedeutet für viele Vereine Ärger in schweren Zeiten

    Die Rechnungen kämen für die Vereine ausgerechnet in besonders schweren Zeiten, so FDP-Mann Thomae, der selbst einmal Hornist und Dirigent der Kemptener Blaskapelle St.Mang war. Denn die Corona-Pandemie habe das Vereinswesen, den Eckpfeiler des kulturellen, sportlichen und sozialen Lebens in Deutschland, ins Wanken gebracht. Fußballtraining, Musikprobe oder der gesellige Abend müssten ausfallen, neue Mitglieder kämen nicht hinzu. Statt salbungsvoller Worte, so Thomae, bräuchten Vereine nun von der Bundesregierung ein sichtbares Zeichen der Unterstützung. Von Finanzminister Olaf Scholz fordert die FDP deshalb, dass der Bund für die Vereine die Kosten für das Transparenzregister übernimmt. Zudem sollten künftig die Finanzämter und nicht die Vereine selbst dem Verlag Bundesanzeiger mitteilen, ob eine Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.

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