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Ehemals "GEZ": Rundfunkgebühren: Beitragsgegner wollen vor Bundesverfassungsgericht ziehen

Ehemals "GEZ"

Rundfunkgebühren: Beitragsgegner wollen vor Bundesverfassungsgericht ziehen

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    Gegner wehren sich gegen den monatlichen Rundfunkbeitrag.
    Gegner wehren sich gegen den monatlichen Rundfunkbeitrag. Foto: Arno Burgi, dpa

    Jeder kennt ihn, fast jeder Haushalt muss ihn seit etwa drei Jahren zahlen: Den Rundfunkbeitrag, damit unter anderem der sonntägliche Tatort in der Flimmerkiste läuft. Die Gebühr in Höhe von 17,50 Euro monatlich dient dazu "das vielfältige Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio" zu finanzieren, heißt es auf der .

    Gebührengegner: Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündete kürzlich, dass es rechtens sei, diesen Beitrag zahlen zu müssen - egal ob der Haushalt einen Fernseher oder ein Radio nutze oder nicht. Der Rundfunkbeitrag für private sei mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Gericht. Dagegen wehren sich nun einige Bürger.

    Die Bekannteste von ihnen ist wohl Sieglinde Baumert. Sie sitzt seit zwei Monaten im Gefängnis, doch soll seit Dienstag wieder auf freiem Fuß sein. Das teilte ein Foren-Mitglied auf der Plattform und auf Twitter mit. Eine Sprecherin der JVA bestätigte die Meldung. Im Forum wird sie als Heldin der Demokratie bezeichnet.

    Etliche Menschen, weigern sich wie Baumert gegen die Gebühren - und möchten jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.

    Nach einem Bericht der Zeitung Die Welt  haben viele Gegner vor mehr als 30 Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und Landesverfassungsgerichten geklagt - erfolglos. Auf Foren, wie der Internetplattform , machen sie ihrem Ärger Luft. Laut Plattformbetreiber René Ketterer verzeichne Online-Boykott mehrere Millionen Zugriffe im Monat, habe mehr als 60.000 Mitglieder und zähle zu den größten und wichtigsten Plattformen Deutschlands, die sich mit diesem Thema befasst. Sogar einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Ketterer verfasst und auf seiner Seite veröffentlicht.

    Ketterer: Vier Millionen Menschen verweigern Gebühren

    Darin schreibt er unter anderem: "Wir alle wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Ausgestaltung weder für den Informationsbedarf, noch für die Bildung notwendig ist. Das belegen die vielen Arbeiten renommierter Juristen, Rechtswissenschaftler und nicht zuletzt das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Finanzen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung vom Dezember 2014." Er schätzt, dass vier Millionen Menschen in der Bundesrepublik die Gebühren verweigern.

    Ihr Ziel ist jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach Berichten derWelt soll dort Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn Beschwerde einlegen, sobald das Leipziger Urteil in Schriftform vorliege. Er sagte der Zeitung: "Der Rundfunkbeitrag widerspricht den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts."

    Anwalt Bölck: Keine Beziehung zwischen Wohnung und Gerät

    Ein Beitrag dürfe nur dann erhoben werden, wenn zwischen der angebotenen Leistung und der Situation des Zahlungspflichtigen eine spezifische Beziehung bestehe. "Diese Beziehung fehlt beim Rundfunkbeitrag." Eine Wohnung könne keine elektromagnetischen Schwingungen in Bewegtbilder umwandeln, das könne nur ein Empfängnisgerät. Jetzt müsse aber jeder zahlen, selbst Menschen, die gar keinen Fernseher besitzen.

    Der Sprecher des Beitragsservice, Christian Greuel, sagte dem Blatt: "Offene Rundfunkbeiträge sind auch dann zu entrichten, wenn Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt oder der Rechtsweg beschritten wird". Wie der Streit um die Rundfunkgebühren weitergehen wird, bleibt vorerst offen. Und solange muss jede Wohnung im Monat 17,50 Euro an Rundfunkgebühren zahlen - ob mit oder ohne Fernsehen. feema

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