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EU-Richtlinien bestimmen den Alltag der Verbraucher

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EU-Richtlinien bestimmen den Alltag der Verbraucher

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    Von Detlef Drewes Brüssel - 72.000 Tonnen Kartoffelchips verfuttern die Bundesbürger pro Jahr. Keiner denkt daran, dass neben Kartoffeln und Salz auch jede Menge Europa in den Tüten steckt.

    Das beginnt bei der Verpackung. "Light" (leicht) prangt auf einigen Tüten, ein Begriff, den die europäischen Institutionen erst in dieser Legislaturperiode genauer definiert haben. "Leicht" heißt nichts, solange es nicht näher beschrieben wird. "Fettreduziert" bedeutet beispielsweise, dass der Fettgehalt um 40 Prozent reduziert wurde. "Kalorienarme" Lebensmittel dürfen maximal 50 Kilokalorien pro 100 Gramm enthalten. 2007 beschloss das Europäische Parlament eine entsprechende Richtlinie - angestoßen von der EU-Kommission.

    Hier beginnt der Weg jedes europäischen Gesetzes. Auslöser waren damals Studien über die Zunahme von Fettsucht und Übergewicht. Die Kommission entwarf eine Richtlinie. Üblicherweise werden zunächst Fachleute angehört wie die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA in Parma/Italien, ehe der Vorschlag dem Ministerrat - also den Fachministern der Mitgliedstaaten - übermittelt wird.

    Dann schaltet sich das Parlament ein, das jeden Vorschlag in zwei Lesungen berät. Kann man sich nicht einigen, wird vermittelt: Vertreter von Kommission, Ministerrat und Parlament suchen nach einem Kompromiss. Findet der bei den Abgeordneten eine Mehrheit, wandert die Richtlinie zu den nationalen Parlamenten, die die Umsetzung für das eigene Land verabschieden müssen.

    Nun enthalten Chips nicht nur Kartoffeln und Salz, sondern auch Geschmacksverstärker wie E 635 und E 621, besser bekannt als "Glutamat". Der Verbraucher soll natürlich wissen, was er da bekommt. Deshalb erweiterte das Europäische Parlament die Lebensmittelkennzeichnung. Alle Zusatzstoffe müssen aufgeführt sein. Künftig gibt es sogar Nährwertprofile, sodass der Kunde schon beim Kauf erfährt, wie viele Bestandteile welcher Zusätze er zu sich nimmt. "Transparenz" ist alles, lautet die Brüsseler Richtschnur.

    In Kürze tritt eine weitere Vorschrift in Kraft. Um Verbraucher vor irreführender Werbung (wie etwa: "Hilft bei der Senkung des Cholesterinspiegels") zu schützen, darf nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben werden, die wissenschaftlich belegt sind. Schokolade kann weiter glücklich machen, weil dies keine Frage der Gesundheit ist; aber zu einem "Bonbon mit Vitaminzusatz" gehört künftig die Angabe des Zuckergehalts.

    Damit ist der europäische Inhalt einer Chips-Tüte immer noch nicht vollständig enthüllt. Dazu gehört noch die Kontrolle der verwendeten Kartoffeln (wer sich auf biologische Anbauweise beruft, muss den strengen EU-Kriterien genügen) und sogar die Beschaffenheit der Verpackung, die recycelbar sein muss. Der deutsche "grüne Punkt" ist nicht zuletzt ein Ergebnis der EU-Verpackungsverordnung, die nur ein Ziel hat: dem Abfall möglichst viele Wertstoffe zu entziehen, um Müllberge zu verhindern. Deren Entsorgung ist übrigens auch europäisch geregelt - mit einem klaren Bekenntnis zur Müllverbrennung.

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