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EU: Europaparlament rügt Martin Schulz

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Europaparlament rügt Martin Schulz

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    Für Martin Schulz wird die Vergangenheit im Europaparlament zur Belastung.
    Für Martin Schulz wird die Vergangenheit im Europaparlament zur Belastung. Foto: Patrick Seeger (dpa)

    Für SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz wird seine europäische Vergangenheit immer mehr zu einer Belastung. Zwar hatte das Europäische Amt für die Bekämpfung von Betrug und Korruption (Olaf) den früheren Parlamentschefs am Mittwoch noch entlastet und angekündigt, es werde keine weiteren Ermittlungen geben.

    Am Donnerstag jedoch stimmte die Mehrheit der EU-Abgeordneten für einen Bericht des Haushaltskontrollausschusses, in dem Prämienzahlungen und Beförderungen sowie Dauerdienstreisen in der Schulz-Ära als „kritikwürdig“ eingestuft wurden – eine Ohrfeige für das frühere Aushängeschild der europäischen Volksvertretung.

    Rüge gegen Martin Schulz: Es geht um drei Vorwürfe

    Im Kern geht es weiter um drei Vorwürfe. Da ist zunächst die Dauerdienstreise eines Schulz-Mitarbeiters in (oder nach) Berlin. Obwohl der Mann bereits lange in der Bundeshauptstadt lebte, erhielt er einen Arbeitsvertrag, mit dem er offiziell in Brüssel angestellt wurde. So waren ihm Reisespesen und andere Vergünstigungen sicher. Kein Einzelfall, wie der Ausschuss unter Leitung der CDU-Europa-Abgeordneten Ingrid Gräßle jetzt feststellte.

    Des Weiteren habe der Präsident seinen Mitarbeitern durchgehen lassen, dass hohe Sonderzahlungen für die Mitarbeiter des früheren Parlamentspräsidenten Schulz vorgezogen wurden. Üblicherweise erhalten Mitarbeiter im Kabinett des Chefs des Abgeordnetenhauses zwischen 554 und 786 Euro im Monat zusätzlich. Auf die Anhebung hätten die Mitarbeiter aber bei Amtsantritt Schulz’ noch eineinhalb Jahre warten müssen, weil der Zeitpunkt zur Erhöhung der Gelder verstrichen war. Doch der Präsident setzte die frühere Mehrbezahlung durch.

    Der dritte Punkt betrifft Beförderungen ganz allgemein. Schulz habe zugelassen, dass einer seiner Mitarbeiter derartige Empfehlungen für sich und andere Kollegen selbst formulierte. Außerdem wird Schulz vorgehalten, er habe seinen Stab im EU-Parlament für seinen Wahlkampf 2014 zweckentfremdet. Der SPD-Politiker trat vor drei Jahren als Spitzenkandidat der europäischen Sozialdemokraten für das Amt des Kommissionschefs an, das aber an den Christdemokraten Jean-Claude Juncker ging.

    Dass die Anti-Betrugsbekämpfer der Olaf-Behörde trotz der Vorkommnisse keine Ermittlungen aufnahmen, wird in Brüssel als eher zweitrangig gewertet. Juristisch habe es offenbar keine Verstöße gegen geltende Richtlinien gegeben. Schulz’ Verhalten sei „zwar legal, aber nicht legitim“ gewesen, heißt es.

    Alle Neuigkeiten zur Bundestagswahl 2017 lesen Sie auch in unserem News-Blog.

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