"Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit bei einzelnen Gesetzen Leitplanken eingezogen, die Hilfsmaßnahmen grundsätzlich aber nicht beanstandet", sagte die Ministerin der "Passauer Neuen Presse" (Montag). "Beim ESM und beim Fiskalpakt hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Lissabon und zur Griechenlandhilfe gezogen", fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu. Zudem habe der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montag): "Die Richter entscheiden zwar nur nach verfassungsrechtlichen Kriterien, aber sie wissen auch, welche außen- und finanzpolitischen Auswirkungen ein kategorisches Nein hätte". Er gehe deshalb davon aus, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber kritische Hinweise geben und zu einer "Bis-hierher-und-nicht-weiter-Entscheidung" kommen werde, erläuterte Bosbach. Er gehört zu den 26 Koalitionsabgeordneten, die am vergangenen Freitag gegen den ESM stimmten. (dpa)