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EU: Brüssel will Berlin zur Vorratsdatenspeicherung zwingen

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Brüssel will Berlin zur Vorratsdatenspeicherung zwingen

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    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung nicht einig. Foto: Wolfgang Kumm / Archiv dpa
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung nicht einig. Foto: Wolfgang Kumm / Archiv dpa

    Weil sich die Regierungskoalition aus Union und FDP seit Jahren nicht auf eine Neufassung des Gesetzes einigen kann, zieht die EU-Behörde nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Berlin habe das europäische Gesetz "immer noch nicht" in nationales Recht übertragen und damit EU-Recht verletzt, kritisierte die EU-Kommission am Donnerstag.

    Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hofft angesichts der jetzt vorliegenden Klage, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Vorratsdatenspeicherung doch noch umsetzt. "Wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt, wird es auf jeden Fall teuer. Aber ich glaube und hoffe, dass wir es dadurch abwenden können, dass die Justizministerin einlenkt", sagte Friedrich am Donnerstag am Rande der Innenministerkonferenz in Göhren-Lebbin (Mecklenburg-Vorpommern).

    Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, bezeichnete das Vorgehen der EU-Kommission als wenig nachvollziehbar und wenig hilfreich: "Die EU-Kommission müsste zu allererst die eigenen Hausaufgaben machen und nach mehrfacher Terminverschiebung die Richtlinie endlich evaluieren, bevor Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet wird."

    Falls das Gericht Deutschland für schuldig befindet, würde eine Geldbuße fällig, die sich rasch auf einen Millionenbetrag summieren könnte. In ihrer Klage verlangt die EU-Kommission für diesen Fall pro Tag eine Strafe von 315 036 Euro. Ab dem Tag des Urteils würde - falls Deutschland kein neues Gesetz beschließt - die Strafsumme stetig steigen. Das Geld würde aber erst nach dem Urteil fällig, also in etwa ein bis zwei Jahren.

    Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern - ohne konkreten Anlass. Verzögerungen bei der Umsetzung des EU-Gesetzes könnten "negative Auswirkungen ... auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen", bemängelte die EU-Kommission als Hüterin der europäischen Verträge.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 das deutsche Gesetz gekippt, alle bis dahin gespeicherten Daten wurden gelöscht. Seitdem streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Friedrich will mehr Daten sammeln als Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die nur bei konkretem Verdacht speichern lassen will. Die EU-Kommission hat aber bereits klar gemacht, dass ihr dieses sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" nicht ausreicht.

    Ein grundsätzliches Hindernis für die Umsetzung stellt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Ansicht der EU-Kommission nicht dar. Ein Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sagte, die Brüsseler Behörde habe "Verständnis gezeigt ... und Deutschland mehr als zwei Jahre Zeit gegeben" für die Umsetzung - ohne Ergebnis.

    Das Gericht muss nun klären, ob Deutschland sich unzulässig verhalten hat. Die Richter können zudem ein noch höheres Bußgeld verhängen als von der EU-Kommission verlangt.

    Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission diesen Schritt angekündigt. Eine gesetzte Frist für ein Einlenken war Ende April abgelaufen. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist auch eine Klage wegen des VW-Gesetzes.

    Nach Kommissionsangaben gab es bei der Umsetzung in vier weiteren Staaten Verzögerungen: Österreich, Schweden, Tschechien und Rumänien. Die EU-Kommission stellte das Verfahren gegen Österreich am Donnerstag ganz und gegen Schweden teilweise ein, nachdem die Staaten nachgebessert hatten.

    Der BrancheNverband Bitkom warnte vor einer Neuregelung im "Hauruck-Verfahren". "Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann", sagte

    Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach glaubt nicht mehr daran, dass Leutheusser-Schnarrenberger sich in dem Dauerstreit noch bewegt. "Sie wird wohl bis zum bitteren Ende bei ihrer Haltung bleiben", sagte er dem "Tagesspiegel" (Freitag). Mit einer Neuregelung werde es wohl in dieser Legislaturperiode nichts mehr. (dpa)

    Mitteilung EU-Kommission

    EU-Richtlinie von 2006

    Fragen und Antworten des Bundesinnenministeriums zum Thema Vorratsdatenspeicherung

    Bundesjustizministerium zur Vorratsdatenspeicherung

    Fragen und Antworten des Bundesjustizministeriums

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    EU-Kommission

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