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Diesel-Fahrverbote: Netzpolitik.org-Chef Beckedahl warnt vor Autofahrer-Überwachung

Diesel-Fahrverbote

Netzpolitik.org-Chef Beckedahl warnt vor Autofahrer-Überwachung

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    Berufsverkehr in Berlin. Wird das Fahrverbot für ältere Diesel in Zukunft mit moderner Überwachungstechnik kontrolliert?
    Berufsverkehr in Berlin. Wird das Fahrverbot für ältere Diesel in Zukunft mit moderner Überwachungstechnik kontrolliert? Foto: Michael Kappeler (Archiv)

    Was sich lange kaum jemand vorstellen konnte, wird in immer mehr deutschen Städten Realität: Die Gerichte haben für eine Reihe von Städten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängt. Es geht um einzelne Straßenzüge, aber auch Innenstädte und Autobahn-Abschnitte – wie die A40 bei Essen. 2019 sollen sie in Kraft treten. Betroffen wären Hunderttausende Autobesitzer – Tendenz steigend.

    Das sorgt für hochemotionale Diskussionen. „Niemand versteht diese selbstzerstörerische Debatte“, schimpfte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) via Bild. Doch nun dürfte sich die Aufregung noch steigern: Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur „automatisierten Nummernschild-Überwachung“ vorgelegt und dem Bundesrat weitergeleitet. Es geht um eine kameragestützte Kontrolle der Fahrverbote.

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    Die Reaktion des stellvertretenden Fraktionschefs der FDP im Bundestag, Stephan Thomae, fällt drastisch aus: „Dieselfahrverbote sind schon verrückt genug. Die Überwachung verrückter Verbote durch eine unverhältnismäßige Überwachungstechnik potenziert den Irrsinn noch“, sagte der Politiker aus dem Allgäu unserer Redaktion. Der Chef des Internet-Blogs netzpolitik.org, Markus Beckedahl, warnt vor einer Stoßrichtung der Initiatoren des Gesetzesentwurfes, die über die konkrete Debatte weit hinausgeht: „Man will Pflöcke einschlagen. Das Gesetz wäre ein Schritt auf dem Weg zur flächendeckenden Überwachung des Individualverkehrs.“

    Das Bundesverkehrsministerium versteht die Aufregung nicht. Der Entwurf sehe ausdrücklich vor, dass „die Datenerhebung ausschließlich zum Zweck der Feststellung“ von Verstößen gegen Fahrverbote stattfinden würde. Und: Zuständig, für die Überwachung der Verbote seien ausschließlich die Behörden der Bundesländer. Der Bund schaffe lediglich den notwendigen rechtlichen Rahmen für die Automatisierung bereits bestehender Kontrollmöglichkeiten.

    Schon Ex-Innenminister Friedrich scheiterte mit Kennzeichen-Überwachung

    Tatsächlich sind Länder und Kommunen gefragt, die sich ohnehin schwertun, gerichtlich angeordnete Fahrverbote gegenüber aufgebrachten Bürger zu vertreten. Auf die Frage, wie die Überwachung aussehen könnte, gibt es zwei Antworten. Die Polizei könnte Autofahrer nach dem Stichprobenverfahren kontrollieren. Ein gewaltiger Aufwand, wie

    Für Beckedahl ist besonders die im Entwurf vorgesehene Höchstdauer der Speicherung rechtlich nicht haltbar. Zwar ist im Text davon die Rede, dass die Daten der Autofahrer „unverzüglich“ zu löschen sind. Gleichzeitig aber wird eine „absolute Löschungsfrist von sechs Monaten“ angeführt. Dies werde vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, ist sich Beckedahl sicher.

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