Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will wie die anderen politischen Stiftungen hohe öffentliche Zuschüsse - bis auf Weiteres bekommt sie aber kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der Partei als unzulässig ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Über die eigentliche Klage, die sich unter anderem gegen das Innenministerium und den Bundestag richtet, ist damit noch nicht entschieden. Sie ist weiter anhängig.
Die junge Stiftung unter Vorsitz der früheren CDU-Politikerin Erika Steinbach hatte sich vergeblich um sogenannte Globalzuschüsse bemüht. Gefordert werden 480 000 Euro für 2018 und 900 000 Euro für 2019.
Mit dem Eilantrag wollte die AfD die Auszahlung erzwingen. Die Anordnung eines solchen Schritts sei im sogenannten Organstreitverfahren aber gar nicht vorgesehen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Partei habe auch nicht dargelegt, dass die Stiftung ohne die Zahlungen ihre Tätigkeit einstellen müsste.
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält vorerst keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt
Organklagen heißen so, weil das Bundesverfassungsgericht einen Streit zwischen Bundesorganen über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz klärt. Hier klagt die AfD auch noch gegen den Haushaltsausschuss des Bundestags, die Bundesregierung und das Finanzministerium. Bei Erfolg würden die Richter einen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen, aber niemanden direkt zur Zahlung verpflichten. Daran scheiterte nun der Eilantrag.
Globalzuschüsse stehen nur politischen Stiftungen zu, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Das Geld ist für ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit bestimmt.
Bei Ankündigung der Klage hatte Steinbach kritisiert, die anderen Stiftungen hätten 1998 als Fördervoraussetzung vereinbart, dass die zugehörigen Parteien mindestens zweimal in den Bundestag gewählt worden sein müssen. Diese Bedingung erfüllt die AfD noch nicht.
Derzeit gehen die Mittel an sechs Stiftungen: die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU). Im Bundeshaushalt 2020 sind insgesamt knapp 132 Millionen Euro für Globalzuschüsse vorgesehen.
Die junge Stiftung ist unter Vorsitz der früheren CDU-Politikerin Erika Steinbach
Das Geld kommt aus dem Haushalt des Innenministeriums. Daneben bekommen die Stiftungen noch Geld aus anderen Ministerien und auch vom Bundestag. Wer wieviel bekommt, wird in den Haushaltsverhandlungen festgelegt und vom Bundestag beschlossen.
Die AfD hatte die Erasmus-Stiftung Mitte 2018 offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Kurz zuvor war Steinbach Vorsitzende geworden. Die ehemalige Präsidentin des Bunds der Vertriebenen war 2017 aus der CDU ausgetreten, vor allem aus Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Die 77-Jährige ist nicht Mitglied der AfD, vertritt aber deren Positionen.
Eine Verfassungsbeschwerde der Stiftung wegen der Zuschüsse hatten die Richter 2019 nicht angenommen. Der Verein hätte zuerst vor den Verwaltungsgerichten klagen müssen. Im noch laufenden Verfahren hatte die AfD Ablehnungsgesuche gegen die drei damals beteiligten Richter gestellt. Diese wurden nun mit dem Eilantrag verworfen.
In Sachsen will die AfD die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen gleich ganz abschaffen. Anfang August hat die Landtagsfraktion gerade erst eine entsprechende Klage am Verfassungsgericht des Freistaates angekündigt - es müsse Schluss sein mit der "wilden Politikfinanzierung" zulasten der AfD. (dpa)
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