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Debatte: Streit um Familiengeld: Bayerische Behörden sollen Bund ignorieren

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Streit um Familiengeld: Bayerische Behörden sollen Bund ignorieren

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    Im Streit um das Familiengeld droht jetzt ein rechtliches Chaos. Immer noch ist unklar, ob die Hilfe mit anderen Sozialgeldern verrechnet werden muss.
    Im Streit um das Familiengeld droht jetzt ein rechtliches Chaos. Immer noch ist unklar, ob die Hilfe mit anderen Sozialgeldern verrechnet werden muss. Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

    Der Streit zwischen Bayern und dem Bund um das bayerische Familiengeld hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Das Sozialministerium in München hat die zuständige Landesbehörde in einem Brief ausdrücklich angewiesen, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren.

    CSU will 250 Euro Familiengeld pro Monat und Kind zahlen

    Das Zentrum "Bayern Familie und Soziales" in Bayreuth soll das Familiengeld in jedem Fall auch an Hartz IV-Empfänger auszahlen - sogar dann, wenn die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilfe hinweisen. Diese Kürzung will die Staatsregierung nicht akzeptieren: "Familiengeld wird auch dann an die Antragsteller ausgezahlt, wenn Rechtswahrungsanzeigen der

    Der rechtliche Hintergrund: Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz IV-Zahlungen verrechnen. Darauf pocht das SPD-geführte Bundessozialministerium unter Hubertus Heil. Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleistungen beliebig addieren können.

    Die Staatsregierung beruft sich jedoch auf zwei Ausnahmeregeln: So müssten Leistungen der Länder nicht angerechnet werden, die dem Erziehungsgeld ähneln, argumentiert das Sozialministerium in einem zweiten Schreiben, das unter anderem an die Kommunen, die Bundesagentur (BA) und das Bundessozialministerium ging. Und außerdem müssten zusätzliche Leistungen nicht auf Hartz IV angerechnet werden, wenn diese "ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen".

    Chaos um Familiengeld: Muss die Unterstützung auf Hartz IV angerechnet werden?

    Die Folge des Streits könnte ein rechtliches Chaos sein. Dür die Auszahlung des Familiengelds zuständig ist die Bayreuther Landesbehörde, Hartz IV wird von den Jobcentern ausgezahlt. Doch gibt es zwei Arten von Jobcentern: 83 sogenannte gemeinsame Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommunen stehen weitgehend unter Aufsicht des Bundessozialministeriums. Daneben gibt es die Jobcenter in zehn "Optionskommunen", die die Sozialhilfe ohne Kooperation mit der BA allein verwalten und von der Staatsregierung beaufsichtigt werden. 

    Damit steht die Möglichkeit im Raum, dass das Recht in ein und demselben Bundesland unterschiedlich angewandt wird: Die zehn "Optionskommunen" sollen das Familiengeld nach Weisung des bayerischen Sozialministeriums in München nicht auf Hartz IV anrechnen. Für die vom Bundesministerium beaufsichtigten gemeinsamen Einrichtungen dagegen ist die Berliner Rechtsmeinung verbindlich.

    Das Bundesministerium hatte bereits vergangene Woche angedeutet, dass Hartz IV-Empfängern in Bayern Rückforderungen drohen, wenn das Familiengeld nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird: "Es wäre nicht erträglich, wenn diese darauf vertrauten, dass sie ab dem 1. September 2018 zusätzliches Geld zur Verfügung hätten, und das Geld dann nach Recht und Gesetz später wieder zurückgeben müssten", hieß es in der Stellungnahme des Ministeriums. (dpa)

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