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Cum-Ex-Geschäfte: Neue Fristen: Steuerstraftaten verjähren später

Cum-Ex-Geschäfte

Neue Fristen: Steuerstraftaten verjähren später

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    Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften hat die Polizei schon viele Büros in Frankfurt und Berlin durchsucht. Ihre Arbeit wird jetzt leichter.
    Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften hat die Polizei schon viele Büros in Frankfurt und Berlin durchsucht. Ihre Arbeit wird jetzt leichter. Foto: Boris Roessler, dpa

    Wer besonders schwere Steuerstraftaten begeht, muss in Zukunft länger vor einer Verfolgung zittern und vor allem mit dem Verlust des ergaunerten Geldes rechnen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem Jahressteuergesetz 2020 und damit auch einer längeren Verjährungsfrist bei Steuerstraftaten zu.

    Schwere Steuerhinterziehung verjährt jetzt erst nach 15 Jahren

    Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird diese von zehn auf 15 Jahre verlängert, um den Behörden mehr Zeit für die Aufklärung und Verfolgung komplexer Taten zu geben. Darunter fallen auch die so genannten Cum-Ex-Fälle, bei denen die Täter beim Finanzamt durch komplizierte Tricksereien mit Aktien die mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer ergaunern. Der Schaden geht in die Milliarden.

    Das durch die Cum-Ex-Taten zu Unrecht erlangte Vermögen kann zukünftig außerdem auch unbefristet eingezogen werden. „Die Steuerzahler wurden schwer betrogen und deshalb ist es nur konsequent, dass dieses Geld nun ohne irgendeine zeitliche Begrenzung auch wieder von der Allgemeinheit zurück gefordert werden kann”, betonte Unions-Fraktionsvize Andreas Jung. Der CDU-Politiker ist in seiner Fraktion für das Thema Finanzen zuständig und hatte die Verhandlungen zu der Initiative geführt. Eine Abschöpfung sein nun selbst dann möglich, wenn die zugrunde liegende Straftat bereits verjährt sein sollte, betonte er.

    Regierung stritt über die Verjährungsfristen im Cum-Ex-Betrug

    Union und SPD hatten lange über die Verjährungsfristen bei den illegalen Cum-Ex-Aktiengeschäften gestritten. Die Sozialdemokraten sperrten sich gegen eine schnelle Lösung und riskierten damit, dass einige Fälle der Verjährung anheimgefallen wären und nicht mehr hätten verfolgt werden können. Es wäre in diesen Fällen ebenfalls unmöglich gewesen, das zu Unrecht erworbene Geld einzuziehen. In praktisch letzter Minute lenkte die SPD noch ein und stimmte einer Regelung über das Jahressteuergesetz zu.

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