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Covid-19-Pandemie: Kurzarbeit in der Corona-Krise: Reicht das Geld für alle?

Covid-19-Pandemie

Kurzarbeit in der Corona-Krise: Reicht das Geld für alle?

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     Anders als in der Finanzkrise trifft die Kurzarbeit diesmal allerdings nicht „nur“ die Industrie, sondern die gesamte Wirtschaft.
    Anders als in der Finanzkrise trifft die Kurzarbeit diesmal allerdings nicht „nur“ die Industrie, sondern die gesamte Wirtschaft. Foto: Andreas Gebert, dpa (Archiv/Symbol)

    Vom kleinen Messebauer bis zur großen Lufthansa: Tausende von Unternehmen müssen in der Corona-Krise Kurzarbeit anmelden oder haben es bereits getan. Wie schon in der Finanzkrise will der Staat mit großzügigen Regelungen verhindern, dass Hunderttausende arbeitslos werden. Unklar ist allerdings noch, inwieweit die Lohneinbußen ausgeglichen werden.

    In der Corona-Krise trifft Kurzarbeit die gesamte Wirtschaft

    Die Ausgangslage Das erleichterte Kurzarbeitergeld wird rückwirkend zum 1. März gezahlt. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohnes, bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 Prozent. Normalerweise können Unternehmen diese Regelung erst nutzen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft kurzarbeitet. Nun greift die Regelung bereits bei zehn Prozent des Personals. Außerdem werden den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung vollständig erstattet. Ausbezahlt wird das Kurzarbeitergeld vom Betrieb, der es sich dann von der Arbeitsagentur zurückholt. Im Moment gibt es Kurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate, allerdings hat die Bundesagentur die Bezugsfrist auch schon in der Finanzkrise auf zwei Jahre verlängert.

    Schließt Arbeitsminister Hubertus Heil bei Kurzarbeit die Lohnlücke?
    Schließt Arbeitsminister Hubertus Heil bei Kurzarbeit die Lohnlücke? Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Die Lohnlücke In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie oder der Chemie sehen die Tarifverträge vor, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Kurzarbeitergeld und dem normalen Nettogehalt weitgehend ausgleicht. Anders als in der Finanzkrise trifft die Kurzarbeit diesmal allerdings nicht „nur“ die Industrie, sondern die gesamte Wirtschaft – und hier vor allem den Dienstleistungsbereich, in dem die Gehälter tendenziell niedriger sind. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Lohnlücken zumindest teilweise mithilfe der Tarifpartner schließen. Wie genau, blieb bei einer Telefonkonferenz mit den Sozialexperten der Koalition am Donnerstagvormittag allerdings noch unklar. Ein Modell könnte der Abschluss in der sogenannten Systemgastronomie mit ihren 120.000 Beschäftigten sein, wo Gewerkschaften und Arbeitgeber sich darauf verständigt haben, dass Unternehmen wie McDonald’s oder Burger King das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des alten Nettoeinkommens aufstocken. Für Köche, Kellner und andere Beschäftigte außerhalb der Systemgastronomie aber gilt das ebenso wenig wie für die vielen Beschäftigten, die nicht unter dem Schutz eines Tarifvertrages arbeiten. Sie hoffen jetzt auf Heil, der versprochen hat, Lohnlücken beim Kurzarbeitergeld abzufedern. Beschäftigte mit kleinen Einkommen, sagt er, kämen bei Einkommensverlusten von 40 Prozent nicht lange über die Runden.

    Die Lohnfortzahlung Weil ihre Kinder nicht in die Schule oder in den Kindergarten können, bleiben viele Eltern im Moment notgedrungen zu Hause. Nach der geltenden Rechtslage dürfen sie zur Betreuung ihrem Arbeitsplatz jedoch nur kurz fernbleiben, also für zwei oder drei Tage. Heil will auch das ändern: Bei Schul- und Kita-Schließungen sollen die Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für Eltern, deren Kinder jünger als zwölf Jahre sind, vorübergehend ausweiten und sich das Geld dann vom Staat zurückholen. Auch hier gilt: Details müssen noch bis zur nächsten Sitzung des Kabinetts am Montag geklärt werden.

    Die Kosten Dank der zuletzt guten Konjunktur und der niedrigen Arbeitslosigkeit hat die Arbeitslosenversicherung Reserven von 26 Milliarden Euro angehäuft. In der Finanzkrise 2008/2009 hat die Bundesagentur acht Milliarden Euro alleine für die Kurzarbeit ausgegeben. Damals waren fast 1,5 Millionen Beschäftigte in der Kurzarbeit – in seinem Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, geht Heil nun von mehr als zwei Millionen Kurzarbeitern und etwas mehr als zehn Milliarden Euro an Kosten aus.

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