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Coronavirus: Kurzarbeitergeld erhöht: Das müssen Beschäftigte jetzt wissen

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Kurzarbeitergeld erhöht: Das müssen Beschäftigte jetzt wissen

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    Bei der Agentur für Arbeit laufen die Anmeldungen der Betriebe zur Kurzarbeit ein.
    Bei der Agentur für Arbeit laufen die Anmeldungen der Betriebe zur Kurzarbeit ein. Foto: Caroline Seidel, dpa

    Die Zahl der Arbeitnehmer, die seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland von Kurzarbeit betroffen sind, geht mittlerweile in die Millionenhöhe. Rund 700.000 Betriebe in Deutschland haben bereits Kurzarbeit angemeldet oder planen, dies zu tun. Nach zähen Verhandlungen hat sich am Mittwochabend die Große Koalition darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld gestaffelt zu erhöhen. Wir haben zusammengefasst, was das für Arbeitnehmer finanziell bedeutet und wann Beschäftigte mit mehr Geld rechnen können.

    1. Was ist Kurzarbeit?

    Wenn Unternehmen durch die Corona-Krise einen erheblichen Ausfall an Arbeitsstunden verzeichnen, können sie Kurzarbeit beantragen. Damit sollen die Arbeitsplätze der Beschäftigten zunächst gerettet werden. Befristet auf maximal ein Jahr wird die Arbeitszeit in der Firma verringert. Daraus ergibt sich ein Lohnausfall, den das Kurzarbeitergeld zumindest teilweise abfangen soll. Arbeitnehmer müssen während der Kurzarbeit zudem Überstunden und freie Tage abbauen.

    2. Bekomme ich als Arbeitnehmer nun sofort mehr Geld?

    Nein. Bisher galt grundsätzlich, dass das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns beträgt. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt des Arbeitnehmers, gibt es 67 Prozent von der Agentur für Arbeit. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und seine SPD forderten, das Kurzarbeitergeld befristet auf 80 beziehungsweise 87 Prozent anzuheben.

    Das führte in der Großen Koalition zunächst zu Streit. Denn die CDU wollte Erhöhungen nur für nachweislich Bedürftige. Nun konnten sich die Parteispitzen zwar auf eine Erhöhung einigen, diese greift aber nicht sofort: In den ersten drei Monaten der Kurzarbeit gelten die bisherigen Sätze. Ab dem vierten Monat erhalten Beschäftigte 70 beziehungsweise 77 Prozent, ab dem siebten Monat 80 respektive 87 Prozent des Lohnausfalls.

    3. Bekommt jeder Arbeitnehmer mehr Kurzarbeitergeld?

    Nein. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes hat die Große Koalition an Bedingungen geknüpft. So soll diese Maßnahme Unternehmen unter die Arme greifen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind. Auch die Dauer der beantragten Kurzarbeit spielt eine Rolle. Außerdem müssen mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit durch die Kurzarbeit weggefallen sein.

    Dementsprechend sagte CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer am Donnerstagmorgen: "Wir gehen mit dem Kurzarbeitergeld jetzt nicht mit der Gießkanne auf alle, sondern konzentrieren es auf eine Gruppe, die es wirklich braucht." Die beschlossene Regelung gilt maximal bis Ende 2020.

    4. Wie finanziert der Staat die Kurzarbeit?

    Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) beruhigte am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin": Um die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu stemmen, sei noch ein großer Topf da. Trotzdem werde man genau hinsehen, versprach der Vizekanzler. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) war da schon kritischer. Im RBB-Inforadio sagte er: "Mir macht das langsam ein bisschen Angst, wie viel Geld wir auch ausgeben für diese Krisenbewältigung, weil die ganze Sache hinterher ja auch irgendwann mal bezahlt werden muss." (mit dpa)

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