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Corona-Pandemie: Treffen, Reisen, Masken: Welche Corona-Regeln seit Montag gelten

Corona-Pandemie

Treffen, Reisen, Masken: Welche Corona-Regeln seit Montag gelten

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    Maskenpflicht in der Augsburger Innenstadt: Bußgelder bis zu 500 Euro im Wiederholungsfall.
    Maskenpflicht in der Augsburger Innenstadt: Bußgelder bis zu 500 Euro im Wiederholungsfall. Foto: S. Wyszengrad (Symbol)

    Der wichtigste Punkt, das haben sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder mehrmals in ihren Ansprachen betont, lautet: Kontakte reduzieren. Es geht wie beim Lockdown im Frühjahr darum, die rasant steigenden Infektionszahlen einzudämmen, damit es zu keiner Überlastung der Gesundheitssysteme kommt und damit Leben geschützt werden können. Der große Unterschied zum Frühjahr ist: Geschäfte, Kitas, Schulen und Hochschulen bleiben geöffnet. Bildung und Wirtschaftsleben sollen also, solange es geht, ermöglicht werden. Da es dadurch aber zwangsläufig zu Kontakten kommt, müssen Kontakte eben an anderer Stelle reduziert werden - so die Logik. Doch was bedeuten die Corona-Regeln im Detail? Was ist erlaubt und wo drohen Strafen? Wichtige Fragen und Antworten für den Teil-Lockdown im November im Überblick.

    Welche Corona-Kontaktbeschränkungen gelten?

    Alle Kontakte zu Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand dazugehören, sollten auf ein „absolut nötiges Minimum“ reduziert werden. Zum eigenen Hausstand zählen alle Menschen, die dauerhaft in einer Wohnung oder einem Haus zusammenwohnen. Ein Verwandter oder Freund, der beispielsweise mehrere Tage zu Besuch ist, zählt nicht dazu. Außerdem sind Treffen begrenzt auf Angehörige des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands - maximal dürfen sich jedoch 10 Personen treffen. Ab diesem Montag ist es nicht mehr erlaubt, dass diese zehn Personen aus mehr als zwei Hausständen kommen. Wenn sich Kinder also in den Herbstferien mit Freunden treffen wollen, dürfen sie sich maximal mit einem einzigen Freund aus einem anderen Haushalt treffen oder beispielsweise mit zwei Geschwistern, die beide aus dem gleichen Haushalt kommen.

    Gelten die Kontaktbeschränkungen auch draußen an der frischen Luft?

    Wichtig: In Bayern gelten die Kontaktbeschränkungen sowohl für den Aufenthalt draußen, im öffentlichen sowie im privaten Raum. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

    Werden künftig auch Wohnungen kontrolliert?

    Anlasslose Kontrollen sollen auch in Zukunft nicht stattfinden, heißt es vom Bayerischen Innenministerium. „Der private Raum ist verfassungsrechtlich gut geschützt – das soll und wird auch so bleiben“, sagt Staatskanzleichef Florian Hermann (CSU). Für das Betreten einer Wohnung durch die Polizei ist immer eine besondere Rechtsgrundlage notwendig. Diese kann vorliegen, wenn es den Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten gibt, etwa Ruhestörung durch zu laute Musik. Ansonsten darf die Polizei private Wohnungen nur kontrollieren, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat oder Gefahr im Verzug vorliegt. Ob die Voraussetzungen jeweils gegeben sind, muss die Polizei immer im Einzelfall anhand der konkreten Umstände vor Ort prüfen, heißt es vom Innenministerium. Dabei komme es auch auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme an. Konkreten Hinweisen, beispielsweise Mitteilungen, werde die bayerische Polizei jedoch konsequent nachgehen. Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder privaten Einrichtungen gelten als „inakzeptabel“.

    Darf man Verwandte besuchen oder verreisen?

    Jeder solle auf nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge und Besuche von Verwandten und Freunden verzichten. Das gilt sowohl im Inland als auch für überregionale Ziele. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen sind in den kommenden Wochen für touristische Zwecke nicht erlaubt – Unterbringen werden nur noch für geschäftliche oder medizinisch notwendige Reisen angeboten. Auch für Besuche von Verwandten gelten die Kontaktbeschränkungen: Maximal dürfen sich zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.

    Was gilt für Besuche in Alten- und Pflegeheimen?

    In Alten- und Pflegeheimen sind Besuche mit strengen Hygienekonzepten und Anmeldung vorab grundsätzlich erlaubt - die genauen Regelungen legen jeweils die Einrichtungen fest. Für alle Besucher gelten jedoch Maskenpflicht und Mindestabstand. Da es im Pflegebereich eine erhöhte Infektionsgefahr gibt, gilt es Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte besonders zu schützen. Dafür sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden. Es wird aber auch betont, dass der Schutz nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen dürfe. Auch die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig. Krankenhäuser können Besuchsregelungen einschränken.

    Müssen Messen und Vereinstreffen abgesagt werden?

    Ja, Tagungen, Kongresse oder Messen werden untersagt, genauso wie überhaupt „Veranstaltungen aller Art“, also zum Beispiel auch Vereinstreffen.

    Was gilt für Gottesdienste und Trauerfeiern?

    Ausgenommen von dieser Regel sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen. Hier gelten allerdings strenge Hygienebestimmungen, etwa Maskenpflicht und Mindestabstand. Tipp: Alle, die an Weihnachten einen Gottesdienst besuchen möchten, sollten sich schon jetzt darüber informieren, welche Regelungen in ihrer Gemeinde gelten - die Teilnehmeranzahl ist begrenzt und in manchen Orten kann man sich schon jetzt für die Messe an Heiligabend anmelden. Für Trauerfeiern, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte gelten laut Staatsregierung bislang die Regelungen für Gottesdienste entsprechend. Die maximale Teilnehmerzahl in geschlossenen Räumen richtet sich nach den vorhandenen Plätze bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern, dabei gilt Maskenpflicht, solange sich die Trauergäste nicht an ihrem Platz befinden. Im Freien ist zunächst keine Höchstteilnehmerzahl vorgesehen.

    Was ist mit gebuchten Reisen, kann man sie stornieren?

    Wer für November eine Unterkunft gebucht hat, kann grundsätzlich kostenfrei stornieren, da die Hotelanbieter ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, erklärt Tatjana Halm, Referatsleiterin für Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Nur bei individuell gebuchten Hotels im Ausland sollte geprüft werden, wie die Regelungen vor Ort sind. Sind bereits Vorauszahlungen geleistet worden, kann von Verbrauchern auf die die Rückzahlung verlangt werden.

    Kann man im November noch auswärts essen gehen?

    Nein. Restaurants, Bars und Kneipen werden geschlossen. Auch Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin keine Gäste empfangen. Ausgenommen von der Regelung sind wie im Frühjahr Lieferdienste und Essen der Gaststätten und Restaurants zum Mitnehmen. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.

    Welche Entschädigungen gibt es für die Gastronomiebetriebe?

    Für geschlossene Gastronomiebetriebe sowie andere betroffene Unternehmen, Vereine und Selbstständige stellt der Bund eine Wirtschaftshilfe von insgesamt zehn Milliarden Euro zur Verfügung, um sie für finanzielle Ausfälle während der temporären Schließung zu entschädigen. Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter plant der Bund einen Erstattungsbetrag von 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019. Markus Söder begrüßt diese Unterstützung und sagt, dass diese Fördersumme wahrscheinlich für viele Unternehmen mehr ist, als sie sonst in dem von Corona bestimmten Herbst – bei egal welcher Form von Öffnung – erwirtschaftet hätten.

    Wie sieht es mit Freizeitangeboten im Lockdown aus?

    Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Zoos und Freizeitparks sowie Saunen, Thermen und Wellnesseinrichtungen. Aber auch Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle müssen geschlossen bleiben. Außerdem werden im November alle Seilbahnen in Bayern stillgelegt; Schifffahrten auf Seen oder Flüssen, Stadtführungen sowie geführte Wanderungen werden ebenfalls verboten. Lediglich Bibliotheken, Büchereien und auch Beratungsstellen und soziale Einrichtungen sind weiterhin geöffnet.

    Was ist mit gekauften Tickets, kann man sie zurückgeben?

    Wer bereits Tickets für Veranstaltungen im November gekauft hat, kann hier wie bei Hotelbuchungen das Geld zurückverlangen, sagt Rechtsanwältin Halm. „Hier haben die Unternehmen aber die Möglichkeit, statt der Rückzahlung in Geld einen Gutschein anzubieten“, sagt Halm. Eine Verlegung des Veranstaltungstermins müssten Verbraucher jedoch nicht hinnehmen.

    Welche Regeln gelten für den Freizeitsport?

    Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Außerdem wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, wie alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Dafür dürfen auch öffentliche und private Sportanlagen besucht werden. Ob aber beispielsweise Tennishallen weiterhin geöffnet bleiben dürfen, etwa wenn nur eins gegen eins gespielt wird, steht noch nicht endgültig fest. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf nur ohne Zuschauer stattfinden. Als Kündigungsgrund für einen Vertrag im Fitnessstudio wird die vorübergehende Schließung voraussichtlich nicht akzeptiert werden, da die Aussetzung der Leistung nicht dauerhaft ist. Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, etwa kleinere traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte dürfen vorerst ebenfalls geöffnet bleiben. Dabei ist ebenfalls auf dem gesamten Marktgelände stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

    Warum dürfen Friseure öffnen, nicht aber Kosmetikstudios?

    Friseure dürfen unter den geltenden Hygienebestimmungen geöffnet bleiben. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen allerdings schließen, weil hier nicht ohne körperliche Nähe, also nicht mit dem nötigen Mindestabstand, gearbeitet werden kann.

    Was bedeutet der Lockdown für medizinische Behandlungen?

    Medizinisch notwendige Behandlungen wie die Physio-, Ergo-, und Logotherapie oder medizinische Fußpflege sind weiter möglich. Auch Angebote der Sozial- und Jugendhilfe bleiben bestehen. Apotheken und Arztpraxen bleiben selbstverständlich ebenfalls geöffnet. Ob aber wie im Frühjahr Termine für planbare Operationen verschoben werden, entscheiden jeweils die Krankenhäuser - je nach aktueller Lage. Bevor man Termine absagt, ruft man am besten an und erkundigt sich nach der Empfehlung der zuständigen Ärzte.

    Welche Regeln gelten für’s Einkaufen?

    Anders als im März bleiben die Geschäfte unter bestimmten Hygiene-Maßnahmen wie der Maskenpflicht offen. Auch Supermärkte, egal ob Groß- oder Einzelhandel, sind weiterhin geöffnet. Es gibt allerdings Vorschriften wie viele Kunden sich in jedem Geschäft aufhalten dürfen - grundsätzlich ist das ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Das wird oft über die Anzahl an Einkaufskörben oder Einkaufswagen geregelt. Jeder Kunde muss einen Einkaufskorb nehmen; sind alle Körbe weg, ist die maximale Anzahl an Kunden im Laden erreicht und die nächsten müssen warten, bis wieder jemand den Laden verlässt.

    Welche Regeln gelten aktuell bei der Maskenpflicht?

    Seit April gilt die Pflicht, in Geschäften, Altenheimen, Arztpraxen und öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase mit einem Schal oder einer Alltagsmaske zu bedecken – daran ändert sich auch in den kommenden Wochen nichts. Wichtig: Die Maskenpflicht im Nahverkehr gilt nicht nur in Bussen, Bahnen oder Taxis, sondern auch an den Haltestellen. Die Einhaltung wird regelmäßig von Polizei und Bahnmitarbeitern kontrolliert. Zusätzlich gilt ab jetzt landesweit bei der Arbeit eine Maskenpflicht, wenn das Abstandhalten von 1,5 Metern nicht möglich ist. Das gilt insbesondere für Fahrstühle, Flure oder Kantinen. Auch wenn am Arbeitsplatz, beispielsweise in einem Büro, der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss ebenfalls Maske getragen werden. Überall, wo es möglich ist, soll zudem wieder von zu Hause gearbeitet werden. Ab einem Inzidenzwert über 50 Neuinfektionen soll die Maskenpflicht auch auf frequentierten öffentlichen Plätzen und auf Arbeitsstätten ausgedehnt werden.

    Gilt auch an den Schulen Maskenpflicht?

    In Schulen, einschließlich Grundschulen besteht ebenfalls Maskenpflicht. Die Pflicht gilt auch für alle Kinder ab dem sechsten Geburtstag. Damit auch in den Klassen der Mindestabstand gewahrt werden kann, werden die Klassen häufig geteilt und die Schüler gehen wechselweise in die Schule oder lernen von zu Hause. Die Entscheidung liegt jeweils bei den einzelnen Kommunen. Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten dürfen mit maximal 200 Leuten stattfinden - die meisten Hochschulen organisieren jedoch einen Großteil der Lehre online.

    Wie hoch sind die Bußgelder?

    Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt oder sie nicht korrekt trägt, etwa Maske unter dem Kinn, muss im einmaligen Fall 250 Euro Strafe zahlen. Bei Wiederholung sind es 500 Euro Strafe. Außerdem gibt es ab 22 Uhr auf stark besuchten öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot. Tankstellen und Lieferdienste dürfen ab 22 Uhr auch keinen Alkohol mehr verkaufen.

    Wie lange gilt der Lockdown?

    Diese Maßnahmen, die das Ziel haben das Infektionsgeschehen zu bremsen, sind bis Ende November gültig. Nach zwei Wochen wird geprüft, ob Anpassungen notwendig sind. Falls sich das Infektionsgeschehen lokal weiter zuspitzt, haben Behörden vor Ort die Möglichkeit, weiteregehnde Maßnahmen zu beschließen.

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