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Corona-Pandemie: Staatsrechtler Battis hält „Bundesnotbremse“ für verfassungsgemäß

Corona-Pandemie

Staatsrechtler Battis hält „Bundesnotbremse“ für verfassungsgemäß

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    Ulrich Battis hält den Bund in der Pandemiebekämpfung für von Verfassungs wegen zuständig.
    Ulrich Battis hält den Bund in der Pandemiebekämpfung für von Verfassungs wegen zuständig. Foto: Karlheinz Schindler, dpa

    Während die Kritik der Opposition an den geplanten bundeseinheitlichen Corona-Maßnahmen anhält, sieht der renommierte Staatsrechtler Ulrich Battis keine rechtlichen Hürden für die Pläne der Bundesregierung. „Die Kompetenz des Bundes, diese Fragen im Infektionsschutzgesetz zu klären, ist rechtlich völlig unproblematisch“, sagte der Berliner Rechtswissenschaftler unserer Redaktion. „Alles was hier angeordnet wird, wird gerechtfertigt mit der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, nach Artikel 74 Nummer 19 im Grundgesetz“, betonte er. Auch die Vorgaben für den Präsenzunterricht an Schulen durch den Bund sei trotz Bildungshoheit der Länder von der Verfassung gedeckt.

    „Zwar ist die Schule grundsätzlich Ländersache, doch hier überschneiden sich organisatorische Fragen wie die Bedingungen für den Präsenzunterricht mit der Pandemiebekämpfung“, sagt Battis. Der Bund greife nicht inhaltlich in Lehrpläne oder die Bildungspolitik ein, sondern regele, wie man mit möglichen Infektionsquellen umgeht. „Das ist durch Artikel 74 im Grundgesetz gedeckt“, sagt Battis. „Hier ist entscheidend, dass wir eine Pandemielage von nationaler Bedeutung haben. Deshalb sehe ich hier keine verfassungsrechtlichen Probleme.“

    Battis: Maßnahmen "nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht"

    Battis erwartet zudem, dass einfache Verwaltungsgerichte kaum noch Corona-Maßnahmen einschränken können: „Weil dies nun ein Bundesgesetz werden soll, wird das nun Sache des Bundesverfassungsgerichts und nicht einfacher Verwaltungsgerichte“, erklärte der Staatsrecht-Professor. „Die einzelnen Maßnahmen können vor Gericht angegriffen werden, aber soweit sie jetzt im Bundesgesetz geregelt sind, würden sie nun ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.“ Das gelte auch für die Frage der umstrittenen Ausgangsbeschränkungen, erklärte der Experte.

    Dagegen kritisiert die Opposition besonders die geplante bundeseinheitlichen Regelung zu nächtlichen Ausgangssperre scharf: „Die Bundesregierung will sich nun größere Befugnisse geben, Grundrechte einzuschränken, das ist inakzeptabel“, sagte Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali unserer Redaktion. „Dass jetzt die Verhängung von Ausgangssperren bundesweit möglich werden soll, lehnen wir ab“, betonte die Linken-Politikerin. „Eine solche Maßnahme kann nur dann grundrechtskonform sein, wenn die Wirksamkeit für den Infektionsschutz nachgewiesen ist und alle milderen Mittel ausgeschöpft sind. Beides ist nicht der Fall.“

    Marco Buschmann: "Nächstliche Ausgangssperre ist unverhältnismäßig"

    Auch die FDP kritisiert die Regelungen: „Ein nackter Inzidenzwert taugt nicht, um schwere Grundrechtseinschränkungen zu begründen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann unserer Redaktion. „Eine Maßnahme wie die nächtliche Ausgangssperre ist unverhältnismäßig.“ Zudem ignoriere die Bundesregierung fast jeden technischen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung: „Nichts zu Tests, nichts zu Hygienekonzepten, nichts zu geimpften Personen - wenn sich der Entwurf nicht substanziell verändert, werden wir dem nicht zustimmen können“, kündigte Buschmann an. Dabei teile seine Fraktion das Grundziel: „Die Idee bundesweit einheitlicher Wenn-Dann-Regeln, die auf die Lage vor Ort abstellen, ist gut“, sagte der FDP-Politiker. „Der konkrete Entwurf enthält jedoch zahlreiche Mängel.“

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