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Corona-Pandemie: Österreich beschließt Lockdown für Ungeimpfte: Das gilt ab Montag

Corona-Pandemie

Österreich beschließt Lockdown für Ungeimpfte: Das gilt ab Montag

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    In fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Österreich gilt 2G.
    In fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Österreich gilt 2G. Foto: Daniel Reinhardt, dpa (Symbolbild)

    In Österreich spitzt sich die Corona-Lage immer weiter zu. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg auf 815. Unter den Ungeimpften betrage sie mehr als 1700. Nun haben Bundeskanzler Alexander Schallenberg und die Regierungschefs der Länder reagiert: Im Kampf gegen die vierte Welle gilt in Österreich ab Montag, 15. November, ein Lockdown für die ungeimpfte Bevölkerung. Die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen sind zunächst auf zehn Tage befristet. Betroffen sind etwa zwei Millionen Menschen. Die Polizei will eigens Streifen abstellen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Bei Verstößen drohen bis zu 1450 Euro Strafe.

    Österreichs Bundeskanzler Alexander Schallenberg kommt nach einer Krisensitzung mit den Ministerpräsidenten zu einer Pressekonferenz.
    Österreichs Bundeskanzler Alexander Schallenberg kommt nach einer Krisensitzung mit den Ministerpräsidenten zu einer Pressekonferenz. Foto: Michael Gruber/APA/dpa

    Es gelte nun mit aller Kraft, die "beschämend niedrige" Impfquote von etwa 65 Prozent endlich zu erhöhen, so Schallenberg. Der Kanzler sagte weiter, die Maßnahmen seitens der Bundesregierung seien die "Unterkante" der Möglichkeiten. Den Bundesländern stünde frei, noch strengere Regeln zu erlassen.

    Welche Corona-Regeln gelten ab Montag in Österreich?

    Wer in Österreich weder geimpft noch genesen ist, darf das Haus oder die Wohnung nur noch aus dringenden Gründen verlassen - etwa für Einkäufe des täglichen Bedarfs, für den Weg zur Arbeit oder den Besuch beim Arzt. Auch Spaziergänge sind erlaubt, wenn diese für nötig erachtet werden. In Einzelhandelsgeschäften, die über die allgemeine Versorgung hinausgehen, Gastronomie, Sportanlagen und Friseuren gilt 2G. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zu Schule oder Universität sind weiterhin erlaubt. Erstgeimpfte können sich mit einem negativen PCR-Test freitesten.

    Für Schülerinnen und Schüler gilt der Lockdown nicht. "In den Schulen geht es so weiter wie bisher", sagte Schallenberg. Dort sind mehrere Tests pro Woche schon üblich. Nach Angaben von Österreichs Gesundheitsministerium benötigen Jugendliche, die die neunte Klasse beendet haben, einen 2G-Nachweis.

    Am Arbeitsplatz gilt ohne Ausnahme die 3G-Regel. Laut Gesundheitsministerium zählen Antikörper-Tests nicht mehr als Nachweis.

    Was gilt bei der Einreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet?

    Das deutsche Auswärtige Amt hat Österreich wieder zum Corona-Hochrisikogebiet erklärt. Damit müssen Reisende und Pendler seit Sonntag, 14. November, verschärfte Regeln beachten. Wer sich länger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet - also beispielsweise in Österreich - aufgehalten hat, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

    Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Die Einreise muss angemeldet werden. Das gilt ab einem Alter von zwölf Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Einreise-Quarantäne fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland automatisch. Sie müssen sich nicht frei testen, um die zehntägige Einreisequarantäne zu verkürzen.

    Was gilt bei der Einreise nach Österreich?

    Für die Einreise aus Deutschland nach Österreich gilt die 3G-Regel. Das heißt, Einreisende müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein und dies bei Kontrollen nachweisen können. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen die Quarantäne- und Registrierungspflicht beachten.

    Gibt es Ausnahmen für Einreisende?

    Ja, der sogenannte kleine Grenzverkehr ist unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte mit einer Dauer von maximal 24 Stunden. Geimpfte und Genesene sind bei der Einreise aus Österreich nach Deutschland im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht befreit.

    Nicht geimpfte Grenzgänger müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler ist wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.

    Für Arbeitnehmer und weitere Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet aufgehalten haben, ändert sich bei der Rückreise nach Deutschland damit vorerst nichts.

    Was bedeutet die Reisewarnung des Auswärtigen Amts?

    Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Auch das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder fehlende Daten über die Corona-Lage spielen bei der Bewertung eine Rolle. Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet ist automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verbunden. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.  (mit dpa)

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