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Corona-Pandemie: Debatte um Sonderrechte: Zutritt nur mit Corona-Impfung?

Corona-Pandemie

Debatte um Sonderrechte: Zutritt nur mit Corona-Impfung?

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    Gerade finden gar keine Konzerte statt. Könnte es sein, dass es bald wieder welche gibt - aber nur für Zuschauer mit Corona-Impfung?
    Gerade finden gar keine Konzerte statt. Könnte es sein, dass es bald wieder welche gibt - aber nur für Zuschauer mit Corona-Impfung? Foto: Christian Charisius, dpa (Symbol)

    Die Zahl der Geimpften nimmt täglich zu, und damit gewinnt die Frage nach Sonderrechten für diesen Personenkreis an Bedeutung. Die Regierung hat bisher den Standpunkt vertreten, dass Geimpfte keine Privilegien bekommen. Kanzlerin Angela Merkel allerdings ließ am Dienstagabend aufhorchen, als sie bei diesem Thema sehr vage blieb. Wenn es später Impf-Verweigerer gebe, „dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen, wer das nicht möchte, kann auch bestimmte Dinge nicht machen“, sagte die CDU-Politikerin in der ARD.

    Sollen Geimpfte doch anders behandelt werden als Nicht-Geimpfte? Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich dazu eher vage.
    Sollen Geimpfte doch anders behandelt werden als Nicht-Geimpfte? Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich dazu eher vage. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Konzertveranstalter überlegt: Dürfen nur Geimpfte ins Konzert?

    Öl ins Feuer goss der Chef des Ticketverkäufers CTS Eventim. „Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen“, sagte Klaus-Peter Schulenberg laut Wirtschaftswoche. Das Unternehmen wies diese Darstellung allerdings später zurück.

    FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte unserer Redaktion, „dass private Unternehmen wie einige Fluggesellschaften oder Eventveranstalter nach Konzepten suchen, wieder aus eigener Kraft zu wirtschaften und nicht nur auf die nächste Abschlagszahlung staatlicher Hilfen zu warten, ist absolut nachvollziehbar“. Der Jurist erklärte, Grundrechtseinschränkungen seien nicht länger zu rechtfertigen, wenn von Geimpften nachweislich keine Infektionsgefahr ausgehe. Bislang ist allerdings noch nicht klar, ob Geimpfte andere Menschen anstecken können.

    Corona: Deutscher Ethikrat berät über Sonderrechte für Geimpfte

    Thomae plädierte gleichzeitig dafür, einen „mittelbaren Impfzwang“ zu umgehen. Der würde etwa dann entstehen, wenn nur noch Geimpfte Zutritt zu Konzerten oder Gaststätten hätten. Stattdessen sollte „mildere Mittel wie etwa Schnelltests“ mitgedacht werden. „So spricht wenig gegen einen Restaurantbesuch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln mit einem negativen Testergebnis“, sagte Thomae.

    Thomae schloss sich der Kritik am schleppenden Impfverlauf an. „Vor allem zeigt sich aber, dass wir sehr viel besser und schneller beim Impfen werden müssen; auch um die Dauer einer Zweiklassengesellschaft aus Geimpften und nicht-Geimpften so kurz wie möglich zu halten.“

    Am Donnerstag will sich der Ethikrat in Berlin zur Frage äußern, ob es für Geimpfte Sonderrechte geben soll. Was der Ethikrat empfielt, lesen Sie hier.

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