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Corona-Notbremse: Klage gegen Corona-Notbremse: FDP verweist auf Widersprüche

Corona-Notbremse

Klage gegen Corona-Notbremse: FDP verweist auf Widersprüche

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    Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP, kritisiert die Kontaktbeschränkungen der Bundes-Notbremse.
    Stephan Thomae, Fraktionsvize der FDP, kritisiert die Kontaktbeschränkungen der Bundes-Notbremse. Foto: Ralf Lienert

    Die FDP will ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen auf eine haushaltsfremde Person bei der der umstrittenen Corona-Notbremse als wirkungslos und widersprüchlich zu Fall bringen. „Die von Union und SPD beschlossenen nächtlichen Ausgangssperren und pauschalen Kontaktbeschränkungen sind ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“, sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Stephan Thomae unserer Redaktion.

    FDP: Studien sprechen gegen Ausgangssperren

    „Die vorliegenden wissenschaftlichen Studien belegen, dass nächtliche Ausgangssperren so gut wie nichts zur Eindämmung der Pandemie beitragen“, betonte der FDP-Rechtsexperte vor der am Dienstag geplanten Vorstellung der Klageschrift seiner Fraktion. „Es ist nicht gefährlich sich nachts draußen aufzuhalten, sondern es ist gefährlich, sich drinnen zu treffen“, fügte er hinzu.

    Fraktionsvize Stephan Thomae kritisiert Besuchsregel als unlogisch

    Die FDP-Fraktion wehre sich auch gegen widersprüchliche Besuchsregelungen: „Die Kontaktbeschränkungen auf eine Kontaktperson sind ungeeignet“, sagte Thomae. „Denn nach den Vorstellungen der Bundesregierung darf zwar ein Kind oder Enkelkind allein seine beiden Eltern oder Großeltern besuchen; die Eltern oder Großeltern dürfen aber nicht gemeinsam das Kind oder Enkelkind besuchen, egal ob sie bereits geimpft sind oder nicht“, kritisierte der FDP Politiker eine fehlende Logik hinter der Einschränkung.

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