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Corona-Maßnahmen an Ostern: Corona-Regeln während Ostern 2021: Aktuelle Maßnahmen für Treffen und Urlaub - keine Osterruhe

Corona-Maßnahmen an Ostern

Corona-Regeln während Ostern 2021: Aktuelle Maßnahmen für Treffen und Urlaub - keine Osterruhe

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    Auch an Ostern gelten 2021 strenge Corona-Regeln.
    Auch an Ostern gelten 2021 strenge Corona-Regeln. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, dpa (Archivbild)

    An Ostern gibt es keine Ausnahmen bei den Corona-Regeln. Bund und Länder hatten beim Corona-Gipfel am 22. März keine Lockerungen beschlossen. Ursprünglich sollten sogar Gründonnerstag und Karsamstag einmalig Ruhetage mit besonderen Beschränkungen sein. Nach Kritik nahm der Bund die Osterruhe aber wieder zurück.

    Welche Corona-Maßnahmen gelten nun an Ostern? Hier ein Überblick.

    Corona-Regeln über Ostern 2021: Das gilt für Treffen oder Urlaub

    Keine Ruhetage: Der Gründonnerstag am 1. April und der Karsamstag am 3. April gelten entgegen ursprünglicher Pläne nicht als Ruhetage. Sie sind damit auch 2021 normale Werktage, an denen Geschäfte öffnen dürfen - bei einer hohen Inzidenz zumindest Lebensmittelläden.

    Treffen: Private Treffen sind auf zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, soll sich ein Haushalt sogar nur mit einer weiteren Person treffen dürfen. Fällt sie hingegen unter 35, dürften drei Haushalte mit maximal zehn Menschen zusammenkommen.

    Urlaub: Bund und Länder appellieren an die Menschen in Deutschland, auf Reisen zu verzichten. Einige Bundesländer hatten beim Corona-Gipfel Lockerungen für den Urlaub im eigenen Land gefordert - zumindest für Ferienwohnungen und Camping. Am Ende setzte sich aber Merkel durch, die strikt dagegen war. Wer aus dem Ausland mit dem Flugzeug einreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Kosten tragen Reisende selbst. Wer positiv getestet wird, muss sich in seinem Urlaubsland in Quarantäne begeben.

    Gottesdienste: Bund und Länder wollten ursprünglich die Bitte an die Religionsgemeinschaften richten, Gottesdienste und andere religiösen Veranstaltungen nur virtuell stattfinden zu lassen. Doch auch dieser Beschluss wurde genau wie die Osterruhe zurückgenommen. Daher können Kirchen nun selbst entscheiden, ob die Ostermessen vor Ort oder nur virtuell stattfinden.

    Corona-Maßnahmen: Wie geht es nach Ostern weiter?

    Bund und Länder hatten den Lockdown beim Corona-Gipfel auch über Ostern hinaus verlängert: Er gilt erst einmal bis zum 18. April. Die bereits Anfang März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Daher gelten in einer Region wieder strenge Beschränkungen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.

    Wenn die Notbremse greift, muss zum Beispiel der Einzelhandel wieder schließen. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken oder auch Friseure bleiben aber geöffnet. Außerdem sollen in betroffenen Regionen wieder strengere Kontaktbeschränkungen gelten. Lockerungen und Öffnungen sollen nur möglich sein, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt.

    Bayern hat angekündigt, die Corona-Regeln für den Einzelhandel nach den Osterferien zu lockern. Ab dem 12. April sollen Läden schon bei einer Inzidenz unter 100 öffnen dürfen. Aktuell liegt die Grenze bei 50. Bei Werten zwischen 100 und 200 soll "Click & Meet" möglich sein - also Einkaufen mit Termin. Kunden müssen aber einen negativen Corona-Test vom selben Tag vorzeigen können. Die Läden müssen generell strenge Hygieneregeln einhalten.

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