Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer haben in der Nacht auf Dienstag beim Corona-Gipfel neue Corona-Regeln beschlossen. Der Grund: Die Infektionszahlen steigen, auch die Zahl der Intensivpatienten geht hoch. Generell wird der seit Monaten andauernde Lockdown in Deutschland angesichts steigender Corona-Infektionszahlen bis zum 18. April verlängert – mit speziellen Corona-Regeln an Ostern. Welche Maßnahmen jetzt gelten:
Neue Corona-Regeln: Das gilt für Maskenpflicht, Reiserückkehrer und Kinder
- Reiserückkehrer: Für Urlauber gilt eine Testpflicht als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland. Bund und Länder appellieren "eindringlich", auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten.
- Maskenpflicht: In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gelten verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, sowie eine Maskenpflicht - auch bei Mitfahrern und Mitfahrerinnen im privaten Pkw.
- Notbremse: Das gilt auch für die in diesen Branchen erfolgten Lockerungen ab einer Inzidenz von über 100. So tritt die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte in Kraft. Die Voraussetzung war, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Infektionszahlen scheiden von nun an auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.
- Schulen und Kitas: Zuletzt hatten sich verstärkt Kinder und Jugendliche mit dem Coronavirus angesteckt. In einigen Ländern müssen Schüler und Kindergartenkinder schon jetzt wieder zu Hause bleiben, wenn die Inzidenz von 100 in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis überschritten ist. Das gilt auch für Bayern. In Baden-Württemberg deutete Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an, dass Schulen und Kitas ab einer Inzidenz von 200 schließen müssen. Dieser Wert stand auch in der Beschlussvorlage. Um das Virus wirksam zurückzudrängen, war darin auch eine nächtliche Ausgangssperre angedacht.
Neue Corona-Maßnahmen: Das gilt an Ostern
- Gottesdienste: Über die Osterfeiertage soll es keine Präsenzgottesdienste geben.
- Ostern: Insbesondere an den Osterfeiertagen soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark heruntergefahren werden wie selten zuvor in der Krise. Gründonnerstag und Karsamstag werden dazu einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. An Gründonnerstag soll sogar der Lebensmitteleinzelhandel geschlossen bleiben, an Karsamstag soll er geöffnet bleiben. Dort, wo die Außengastronomie bereits geöffnet hatte, wird sie über die beiden Ruhetage geschlossen, es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. (AZ)
Eine detaillierte Übersicht zu den Regeln an Ostern finden Sie hier: Corona-Regeln über Ostern 2021: Diese Maßnahmen gelten
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