Monate nach Ende des Lockdowns verschärfen sich gerade bei vielen kleinen und mittleren Betrieben die Existenzsorgen. Weggebrochene Aufträge, abgesagte Reisen, Messen und Volksfeste, deutlich geringere Shoppinglust, geschlossene Clubs und Bars – ganze Branchen leiden weiterhin stark unter der Corona-Krise. CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte „schnellstmöglich und unbürokratisch“ Staatshilfe von bis zu 25 Milliarden Euro versprochen. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus.
Das Rettungsprogramm der Bundesregierung mit Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Betriebe kommt nämlich nicht in Gang. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion wurde lediglich ein Prozent der verfügbaren Mittel bislang ausgezahlt.
Statt 25 Milliarden flossen vom Corona-Hilfsprogramm nur 250 Millionen Euro
Obwohl das Programm diesen Monat enden sollte, flossen bis zum 20. August aus dem 24,6-Milliarden-Euro-Topf gerade einmal 248 Millionen Euro. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warnt, dass das Rettungsprogramm an übermäßiger Bürokratie und realitätsfernen Voraussetzungen zu scheitern drohe. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen werden durch bürokratische Hürden und willkürliche Kriterien benachteiligt“, sagte die Grünen-Politikerin unserer Redaktion.
Göring-Eckardt kritisiert CDU–Minister Altmaier scharf: „Der Job, den der Wirtschaftsminister hätte machen sollen, war klar und einfach: Unternehmen in Not sollte er mit den vom Bundestag freigemachten Milliardengeldern schnell und effektiv unter die Arme greifen. Zu viele Unternehmen hat er aber durch willkürlich hohe Hürden bei den Förderprogrammen im Regen stehen gelassen.“ Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen würden durch das bürokratische Verfahren benachteiligt.
Strenge Voraussetzungen im Antragsverfahren
Tatsächlich gibt es strenge Voraussetzungen für die Überbrückungszuschüsse, nachdem es bei den zuvor im Lockdown direkt gewährten Soforthilfen zahlreiche Berichte über Missbrauch gegeben hatte. Die Anträge können nur über Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer gestellt werden, was für die Antragsteller zusätzliche Kosten bedeutet.
„Das Antragsverfahren wurde so gewählt, dass es eine zielgenaue und missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische vergabe der öffentlichen Mittel erlaubt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Zudem müssen Umsatzrückgange von mindestens 60 Prozent nachgewiesen werden. Dann können für bis zu drei Monate 80 Prozent der Fixkosten etwa für Gewerbemieten, Leasingraten oder Kredite erstattet werden – maximal 150.000 Euro für drei Monate.
Nur ein Bruchteil der erwarteten Firmen stellt Antrag
Ursprünglich rechnete die Bundesregierung damit, dass jedes fünfte der dreieinhalb Millionen deutschen Unternehmen antragsberechtigt sei. Tatsächlich beantragten laut der Regierungsantwort bislang aber nur 38.600 Firmen Überbrückungshilfen im Umfang von 709 Millionen Euro. Wirtschaftsverbände kritisierten die Antragsvoraussetzungen mehrfach als „extrem bürokratisch“ und warfen der Regierung vor, insbesondere Solo-Selbstständige im Stich zu lassen.
Die Grünen-Mittelstandsexpertin Claudia Müller fordert, die Förderbedingungen des bis Jahresende verlängerten Programms gründlich zu überarbeiten „Diese Krise ist komplexer als das grob gestrickte Hilfsprogramm des Wirtschaftsministeriums“, sagt sie. So dürften etwa nicht nur die Monate April und Mai beim Antrag als Berechnungsgrundlage dienen. „Zum Teil sind die finanziellen Einbrüche und Verluste verzögert angekommen, zum Teil sind Unternehmen knapp unter der relevanten Verlustgrenze von 60 Prozent, aber nicht minder existenzgefährdend betroffen“, sagte Müller. „Das Mindeste wäre, monatsgenau zu gucken und Unternehmen nicht mit Komplettrückzahlungen zu drohen, wenn sie in einem Monat die Verlustgrenzen unterschreiten.“
Grüne: Lage wird von Tag zu Tag brenzlicher
Grünen-Fraktionschefin Göring-Eckardt mahnt zur Eile: „Die finanzielle Situation bei vielen Unternehmen wird von Tag zu Tag brenzlicher“, betont sie. Jetzt muss wirklich schnell gehandelt werden, dazu gehört eine Absenkung der Verlustgrenze genauso wie die Nutzung der Gelder als Unternehmerlohn für Selbstständige und als Existenzgeld für freiberufliche Kulturschaffende.“
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