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Corona-Krise: Neue Regelung: Corona-Ausgangssperren künftig für kleinere Gebiete

Corona-Krise

Neue Regelung: Corona-Ausgangssperren künftig für kleinere Gebiete

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    NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht in Oelde.
    NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht in Oelde. Foto: Jonas Güttler, dpa

    Bund und Länder haben ihren Streit um mögliche Corona-Ausreisesperren beigelegt. Sie wollen künftig zielgenauer auf örtliche Ausbrüche des Erregers reagieren. Die heftig umstrittenen Ein- und Ausreisesperren für Corona-Hotspots sollen zwar verhängt werden können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind. In der Regel aber sollen nicht ganze Landkreise oder kreisfreie Städte abgeriegelt werden, sondern kleinere örtliche Einheiten. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister der Länder am Donnerstag mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).

    Corona-Hotspots: Gesundheitsminister einigen sich auf lokale Einschränkungen

    SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach findet es richtig, dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, die Reisetätigkeit von Corona-Infizierten einzuschränken. Diese dürften ihren Wohnort keinesfalls verlassen. „Es ist gut, dass sich der Bund wieder stärker in Szene setzt“, sagte er unserer Redaktion. Allerdings habe er sich die Möglichkeit großflächigerer Einschränkungen gewünscht. „Die Pandemie hält sich nicht an Gemeindegrenzen, um sie einzudämmen, braucht es größere Einheiten.“

    Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatten sich zuvor für regionale Ausreisesperren ausgesprochen. In den Bundesländern regte sich dagegen allerdings heftiger Widerstand. Ganze Landkreise mit Ausgangssperren zu belegen, konnten sich etwa die Ministerpräsidenten von Sachsen, Niedersachsen und Thüringen nicht vorstellen. So signalisierte Kanzleramtschef Braun Entgegenkommen und sagte, es gehe nicht mehr darum, ganze Landkreise einzuschränken. Sondern um Maßnahmen, die „schneller, kleinräumiger, präziser“ seien. Beschränkungen solle es nur noch dort geben, wo sie unerlässlich seien, etwa in Teilen eines Betriebs oder einer Gemeinde, in denen das Coronavirus ausgebrochen sei.

    Ostdeutsche Bundesländer lehnten Ausreiseverbote für ganze Landkreise ab

    Der erzielte Kompromiss sieht vor, dass Mobilitätsbeschränkungen in Corona-Hotspots sich „je nach den örtlichen Gegebenheiten auf die tatsächlich betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen auch in Nachbarkreisen beschränken“. Zudem sollen das jeweilige Land und der Bund in diesen Fällen die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testmöglichkeiten unterstützen, um die Dauer der Maßnahmen möglichst kurz zu halten.

    Beschlossen wurde auch, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Blick auf die laufende Urlaubszeit die nationale Teststrategie für den Umgang mit Reiserückkehrern weiterentwickeln soll. Spahn solle Kriterien vorlegen, unter welchen Bedingungen Tests für Reiserückkehrer sinnvoll sind. Der Fall sein könne dies zum Beispiel schon, „wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt“ – auch wenn die Kriterien für ein Risikogebiet noch nicht erreicht seien.

    Bund und Länder einigten sich auch auf spezielle Regeln für Corona-Ausbrüche, die etwa in Unternehmen, in sozialen Einrichtungen, Freizeitgruppen, Glaubensgemeinschaften oder bei Familienfeiern auftreten. Die bislang bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung sollen in diesen Fällen konsequent angewendet werden. Quarantäneanordnungen sollen rasch erfolgen, auch ohne das Vorliegen positiver Corona-Tests.

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