Die Linke fordert Arbeitszeitverkürzungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, um die hohen Belastungen in der Coronavirus-Krise auszugleichen. Die Folgen der Pandemie dürften nicht auf dem Rücken des Pflegepersonals und der Ärzteschaft ausgetragen werden, sagte die stellvertretende Linke-Fraktionschefin Susanne Ferschl unserer Redaktion. Sie kritisierte, dass der Bundesregierung bis heute keinerlei Daten vorlägen, wie viele Beschäftigte überhaupt von der Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz betroffen seien. Die Regelung lässt unter anderem Zwölf-Stunden-Schichten und weniger Pausen zu.
Linkenpolitikerin Ferschl spricht von "Ignoranz" gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen
"Die Bundesregierung arbeitet nur noch im Blindflug", sagte Ferschl. "Diese Ignoranz denjenigen gegenüber, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren, ist beschämend und grenzt an Körperverletzung", fügte sie hinzu. "Wir müssen vielmehr über die Verkürzung von Arbeitszeiten reden um die Beschäftigen zu schützen", betonte die Linke-Politikerin.
Schon vor der Coronavirus-Krise hätten sich viele in Gesundheits- und Pflegeberufen beschäftigte Menschen wegen der hohen Arbeitsbelastung in Teilzeit gerettet oder ganz gekündigt. Diese Situation habe die Bundesregierung nun weiter verschärft: "Während Jens Spahn die Personaluntergrenze aufgehoben hat, hat gleichzeitig Hubertus Heil die Verlängerung des Arbeitstages auf zwölf Stunden ermöglicht und Ruhezeiten reduziert", kritisierte die Linke-Fraktionsvizechefin.
In einer Antwort des
Bundesarbeitsministeriums
auf eine schriftliche Anfrage der Linken, die unserer Redaktion vorliegt, heißt es: "Zur Frage, wie viele Beschäftigte unter die Verordnung fallen, liegen der
Bundesregierung
keine Daten vor, weil die Ausnahmen nicht für bestimmte Branchen oder Berufe, sondern für bestimmte in der Verordnung festgelegte Tätigkeiten Anwendung finden." Bislang gilt die Verordnung bis Ende Juni.
Hier finden Sie die Informationen des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung.
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