Gerade für berufstätige Eltern hatte Markus Söder auf dem CSU-Internet-Parteitag eine gute Nachricht parat. Wie der Ministerpräsident in seiner Rede am vergangenen Freitag sagte, sollen bis zum 1. Juli alle Kinder in kleineren, festen Betreuungsgruppen in die bayerischen Kitas zurückkehren. Vorschulkinder und deren Geschwister dürfen schon seit Montag wieder in den Kindergarten, die weiteren Altersgruppen sollen in den kommenden Wochen folgen.
Die schrittweise Wiederaufnahme des Betriebs heißt allerdings auch: Es gibt weiterhin viele berufstätige Mütter und Väter, die während der Einschränkungen ihre Kinder selbst betreuen und daher nicht arbeiten können. Auf eine Rückkehr in den Alltag müssen sie warten - im schlimmsten Fall bis zum von Söder angepeilten 1. Juli. Wie der Bundestag nun beschlossen hat, sollen sie allerdings finanziell länger unterstützt werden.
Corona-Krise: Lohnersatz wird länger gezahlt
Eltern, für die Job und Betreuung ihrer Kinder nicht unter einen Hut zu bekommen sind, haben wegen der Kita- und Schulschließungen Anspruch, 67 Prozent ihres Nettogehalts vom Staat zu bekommen. Die Obergrenze des Lohnersatzes liegt bei 2016 Euro. Bisher wurde das Geld aber für höchstens sechs Wochen ausgezahlt.
Wegen des eingeschränkten Kita- oder Schulbetriebs wurde die Frist jetzt verlängert: Die Entschädigung wird pro Elternteil nun maximal zehn Wochen lang gezahlt, alleinerziehende Mütter oder Väter haben sogar Anspruch auf bis zu 20 Wochen. Wegen der allmählichen Rückkehr zum Regelbetrieb kann die Hilfe nach dem jüngsten Beschluss des Bundestags auch tageweise in Anspruch genommen werden. Damit die Maßnahme in Kraft tritt, muss der Bundesrat noch zustimmen.
Wann haben Eltern einen Anspruch auf Entschädigung?
Doch wer kommt für den Lohnersatz eigentlich infrage? Wie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachzulesen ist, ist die Unterstützung für Eltern von unter Zwölfjährigen sowie Kindern mit Behinderung vorgesehen.
Zudem dürfe es keine andere "zumutbare Betreuungsmöglichkeit" geben, was in manchen Fällen gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden müsse. Dazu zählten neben der Notbetreuung auch die mögliche Betreuung durch den anderen Elternteil oder eine sonstige geeignete Person.
Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung: So beantragen Eltern finanzielle Hilfe
Den Lohnersatz zahlt der Arbeitgeber aus, welcher sich die Summe wiederum erstatten lassen kann. Selbstständige erhalten das Geld von der zuständigen Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
In Bayern können entsprechende Anträge online gestellt werden und finden sich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
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