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Corona-Krise: Kein Lippenlesen möglich: Maskenpflicht betrifft Gehörlose besonders

Corona-Krise

Kein Lippenlesen möglich: Maskenpflicht betrifft Gehörlose besonders

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    Der Mundschutz verdeckt die Lippen und dämpft die Stimme - für viele gehörlose und schwerhörige Menschen erschwert das die Kommunikation.
    Der Mundschutz verdeckt die Lippen und dämpft die Stimme - für viele gehörlose und schwerhörige Menschen erschwert das die Kommunikation. Foto: Marcus Merk

    Ab der kommenden Woche muss in Bayerns Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ein Mundschutz getragen werden – das gab Ministerpräsident Markus Söder am Montag in seiner Regierungserklärung bekannt. Sprechen ist mit herkömmlichen Masken kein Problem. Allerdings wird die Stimme gedämpft und der Gegenüber kann die Bewegungen der Lippen nicht sehen - für viele gehörlose oder schwerhörige Menschen wird die Kommunikation dadurch erschwert oder ist gar nicht mehr möglich.

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