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Corona-Krise: Erste Lockerungen in der Corona-Krise: Was ist jetzt erlaubt, was nicht?

Corona-Krise

Erste Lockerungen in der Corona-Krise: Was ist jetzt erlaubt, was nicht?

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    Sie bleiben weiterhin dicht: Restaurants, Bars und Biergärten wie dieser in Ulm müssen in der Corona-Krise auch weiterhin geschlossen geschlossen bleiben.
    Sie bleiben weiterhin dicht: Restaurants, Bars und Biergärten wie dieser in Ulm müssen in der Corona-Krise auch weiterhin geschlossen geschlossen bleiben. Foto: Andreas Brücken (Symbol)

    Eines war von vornherein klar: Ein Kompromiss, der für alle Bundesländer gleichermaßen gilt, ist nur sehr schwer zu erzielen. Zu unterschiedlich sind die Infiziertenzahlen in den einzelnen Regionen Deutschlands, zu verschieden die Rahmenbedingungen an den Schulen und in den Wirtschaftsbetrieben der Bundesländer.

    Von nun an werden Bund und Länder alle zwei Wochen zusammenkommen, um über die aktuelle Situation neu zu beraten. Über Stunden zogen sich am Mittwochnachmittag zähe Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten.

    Doch so kompliziert die Beratungen auch waren: Um eine einheitliche Linie waren am Ende alle bemüht. Demonstrative Geschlossenheit zeigten Bundeskanzlerin Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Hamburgs Regierender Bürgermeister Peter Tschentscher dann auch bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Beratungen.

    Grundsätzlich gilt nun für ganz Deutschland: Die seit Wochen geltenden harten Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus sollen bis einschließlich 3. Mai verlängert werden. Dabei sind aber auch Ausnahmen möglich - die wichtigsten aktuellen Informationen fassen wir hier zusammen.

    Gibt es nun für alle Bundesländer in Deutschland einheitliche Regelungen?

    Nein. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zwar auf eine einheitliche Linie im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Trotzdem bleibt es einzelnen Bundesländern weiterhin vorbehalten, bestimmte Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Geschäftsöffnungszeiten oder Schulschließungen unterschiedlich zu regeln. Bayerns Ministerpräsident Söder etwa sagte, der Freistaat sei von der Corona-Pandemie stärker betroffen und werde in vielerlei Gesichtspunkten vorsichtiger vorgehen als andere Bundesländer. Viele in Bayern warten nun gespannt auf die Sitzung des Bayerischen Kabinetts am Donnerstagvormittag. Anschließend wird Ministerpräsident Markus Söder die Ergebnisse in einer Pressekonferenz vorstellen.

    Welche Geschäfte und öffentlichen Einrichtungen sollen wieder öffnen dürfen?

    Schon ab kommendem Montag, 20. April, sollen in vielen Regionen Deutschlands Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen dürfen. Das entspricht etwa der Fläche eines mittelgroßen Supermarktes. Unabhängig von ihrer Größe dürfen Buchhandlungen, Fahrradhändler und Autohäuser wieder öffnen. Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte haben ohnehin geöffnet. Allerdings müssen alle geöffneten Geschäfte dabei Auflagen zur Hygiene einhalten, Warteschlangen vermeiden und den Zutritt zu ihren Ladenlokalen begrenzen. Unter gleichen Auflagen sollen Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten öffnen dürfen.

    Welche Betriebe und Einrichtungen müssen in der Corona-Krise weiter geschlossen bleiben?

    Speiselokale, Bars und Kneipen sollen bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Einkaufszentren, Diskotheken, Kinos und andere Orte, an denen sich besonders viele Menschen sammeln, dürfen noch nicht wieder öffnen.

    Auch Betriebe, in welchen körperlicher Kontakt unabdingbar ist, wie etwa Kosmetikinstitute, dürfen erst einmal keine Kunden betreuen. Unter bestimmten Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung könnten sich allerdings Friseure darauf vorbereiten, ab dem 4. Mai ihren Betrieb möglicherweise wieder aufzunehmen.

    Wann öffnen Schulen, Hochschulen und Kitas wieder?

    Der Schulbetrieb in Deutschland soll ab Anfang Mai stufenweise wieder aufgenommen werden. In einigen Bundesländern starten einzelne Schulklassen ab dem 4. Mai, in Bayern soll es frühestens am 11. Mai losgehen. Zuerst sollen Schulen für Schüler der Abschlussklassen geöffnet werden und für diejenigen, die im kommenden Jahr ihre Abschluss-Prüfungen ablegen müssen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Grundschulen bleiben bis auf Weiteres grundsätzlich geschlossen. Auch den Schülern in Übertrittsklassen sei es nicht zuzumuten, mit Mundschutz und Hygienemaßnahmen ihren Unterricht aufzunehmen.

    Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann. 

    Prüfungen der Abschlussklassen sollen im laufenden Schuljahr nach entsprechender Vorbereitung unmittelbar wieder stattfinden. Die Notbetreuung in Kitas wird auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Dadurch sollen Eltern in zentralen Wirtschaftsbereichen wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren.

    In welchen Bereichen sollen in Deutschland Mundschutz-Masken getragen werden?

    Bund und Länder haben sich in ihren Beratungen darauf geeinigt, keine grundsätzliche Masken-Pflicht in Deutschland einzuführen. Das heißt, dass kein Bürger gesetzlich dazu verpflichtet werden kann, einen Mundschutz zu tragen. Allerdings empfiehlt die Regierung dringend, in einigen Bereichen der Öffentlichkeit freiwillig Masken zu tragen. Dazu gehören der Öffentliche Nahverkehr und der Handel.

    Dürfen Gläubige sich bald wieder in Gotteshäusern versammeln?

    Nein. Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt in Kraft. Kirchen, Moscheen und Synagogen müssen auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben. Sämtliche religiöse Feierlichkeiten, zu denen Menschen zusammenkommen, bleiben in der Corona-Krise untersagt.

    Sind nun Reisen, Tagesausflüge und Besuche bei Verwandten wieder erlaubt?

    Im Kampf gegen das Coronavirus sollen die Bürger in Deutschland auch weiterhin auf private Reisen und Besuche von Verwandten verzichten - sowie auf überregionale Tagesausflüge. Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts wird aufrechterhalten. Hotels, Pensionen und Gasthäuser dürfen weiterhin keine Touristen aufnehmen. Nur für "notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke" stehen sie in der nächsten Zeit zur Verfügung - etwa als Unterkunft für Dienstreisende.

    Wie steht es um Großveranstaltungen, also Konzerte oder Sportereignisse?

    Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie in ganz Deutschland bis mindestens 31. August grundsätzlich untersagt bleiben - auch Fußballspiele sind betroffen. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.

    Wie lange gibt es noch Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen?

    Auch die deutschen Außengrenzen bleiben in der Corona-Krise weiterhin überwacht. Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie seit Mitte März nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen. Nun werden die Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz um weitere 20 Tage verlängert. An den Übergängen nach Belgien und in die Niederlande wird hingegen nicht kontrolliert.

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    Über alle Entwicklungen rund um das Coronavirus informieren wir Sie in unserem Live-Blog.

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