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Corona-Krise: Die Beschlüsse auf einen Blick: Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt

Corona-Krise

Die Beschlüsse auf einen Blick: Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt

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    Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer eine Pressekonferenz zur Corona-Krise.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel gab nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer eine Pressekonferenz zur Corona-Krise. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Bund und Länder haben am Donnerstag erneut darüber beraten, wie der Kampf gegen Corona zu führen ist. Der ganz große Wurf kam dabei nicht heraus, das war aber auch gar nicht erwartet worden. Einen allumfassenden Rundumschlag wird es am 6. Mai geben, wenn Kanzlerin Angela Merkel die Ministerpräsidenten erneut zu Beratungen vor die Videokamera bittet - dann nämlich liegen belastbare Zahlen über das Infektionsgeschehen vor. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Beratungen vom Donnerstag:

    Dürfen wir uns wieder umarmen und die Hand geben?

    Nein. Die Kontaktbeschränkungen wurden nicht aufgehoben. Die in den Bundesländern durchaus unterschiedlichen Regeln gelten weiter. Grundsätzlich muss weiterhin Abstand gehalten werden. In Bussen und Bahnen sowie in den Geschäften gilt die Maskenpflicht.

    Dürfen Kinder wieder draußen spielen?

    Ja! Rutschen und Schaukeln auf öffentlichen Spielplätzen soll wieder erlaubt werden. Bund und Länder wollen die seit Wochen wegen der Corona-Pandemie gesperrten Spielplätze wieder öffnen. Allerdings soll es dabei Auflagen für die Kommunen geben. Einen einheitlichen Zeitpunkt für die Öffnung legte die Runde zunächst nicht fest. Bayern etwa will dazu nächste Woche beschließen. Die Eltern sollen aber darauf achten, dass sie überfüllte Anlagen meiden und ihre Kinder die Hygieneregeln einhalten. 

    Dürfen Kinder auch die Schule oder den Kindergarten wieder regelmäßig besuchen?

    Jein. Grundlegende Entscheidungen dazu sollen erst beim nächsten Treffen am 6. Mai fallen, weil dann belastbare Zahlen zum Infektionsgeschehen vorliegen. Nordrhein-Westfalen beschloss allerdings am Donnerstag bereits, alle Grundschüler ab dem 11. Mai zurück in die Schulen zu holen. Es sei ein tageweise rollierendes System geplant. Am Abend relativierte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet die Pläne jedoch. Eine entsprechende Mail an die Schulen werde "korrigiert", sagte Laschet. Am 6. Mai werde alles Weitere mit Bund und Ländern besprochen. Kanzleramtschef Helge Braun äußerte am Donnerstag die Hoffnung, dass auch alle Kita-Kinder vor den Sommerferien noch einmal in die Betreuung könnten. Zuletzt war zumindest die Notbetreuung deutlich erweitert worden.

    Wie sieht es mit dem Vereinssport aus?

    Auch hierzu soll es erst am 6. Mai Entscheidungen geben. In Regierungskreisen gibt es aber deutliche Erwartungen, dass sich hier etwas bewegt. Zum einen, weil eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Bundesliga angestrebt wird – und wenn es die gibt, kann es kaum Verbote für Amateurkicker und andere Sportarten geben. Zweitens will die Politik erreichen, dass Kinder und Jugendliche über die Sommerferien ein Chance haben, sich mit ihren Altersgenossen zu treffen und ordentlich zu toben.

    Was ist mit dem Profifußball?

    Auch hier wird es wie erwartet erst frühestens am 6. Mai eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs geben. Die Chancen stehen aber gut. Nachdem die Deutsche Fußball Liga (DFL) ein umfangreiches Konzept vorgelegt hat, reagierten viele Fachpolitiker bereits sehr positiv. So hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beispielsweise erklärt, dass es aus Sicht der Arbeitssicherheit keine Bedenken gibt. Gut möglich, dass der Ball in der ersten und zweiten Liga Mitte Mai schon wieder rollt. Allerding ohne Zuschauer in den Stadien.

    Werden die Kirchen wieder offen stehen?

    Nachdem für Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen ab Mitte März ein Versammlungsverbot gegolten hatte, werden Gottesdienstbesuche nun wieder erlaubt. Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis möglich sein. Vorgeschrieben sind dabei unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gläubigen und Hygienevorkehrungen.

    Darf ich wieder ins Museum oder in den Zoo?

    Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten, Zoos und botanischen Gärten ist bald wieder gestattet - natürlich auch unter Auflagen.

    Werden die Grenzen wieder geöffnet?

    Wenn es nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer geht, sollen sie geschlossen bleiben. Das Ministerium des CSU-Politikers hat erklärt, Seehofer wolle die Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz bis zum 15. Mai verlängern. Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz forderten als Reaktion jedoch, die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und der Schweiz sollten wieder öffnen. Unionsfraktions-Vize Andreas Jung und sein Parteikollege Felix Schreiner stellten fest: „Nur mit Ausnahmen kommen wir hier nicht mehr weiter. Wir leben hier gemeinsam und unsere Region ist so verflochten, dass die Ausnahme die Regel ist.“ Der ebenfalls aus Baden-Württemberg stammende CDU-Innenpolitiker Armin Schuster stellte sich dagegen hinter Seehofer. Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.

    Dürfen die großen Geschäfte wieder öffnen?

    Die Bund-Länder-Runde mochte sich am Donnerstag dazu noch nicht durchringen. Bislang bleibt es bei der Maximalfläche von 800 Quadratmetern. Mitten in die Runde platzte aber die Nachricht, dass die Karstadt- und Kaufhof-Filialen in Berlin nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt wieder auf ganzer Fläche öffnen dürfen. Kurz zuvor hatte dasselbe Gericht auch im Falle des berühmten Berliner Kaufhauses KaDeWe die Öffnung der gesamten Verkaufsfläche in einem Eilverfahren ermöglicht. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Das OVG hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen. (mit dpa)

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