Im Zuge der Corona-Krise hat das Bundeskabinett einen Kinderbonus beschlossen. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass die 300 Euro auch für Kinder gezahlt werden, die in diesem Jahr erst geboren werden. Und: Den Bonus gibt es auch, wenn Kinder 2020 25 Jahre alt geworden sind und sich noch in Ausbildung befinden.
Kinderbonus auch für ein ungeborenes Kind
Die Einzelheiten dazu: Die geplante Sonderzahlung von 300 Euro pro Kind im Rahmen des Konjunkturpakets soll für alle Kinder gezahlt werden, für die im Jahr 2020 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Das geht aus dem Gesetzentwurf für das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" hervor, das vom Bundeskabinett am Freitag auf den Weg gebracht wurde.
Konkret bedeutet das: Sowohl für Kinder, die in diesem Jahr erst noch geboren werden, als auch für Kinder, deren Kindergeldanspruch in den vergangenen Monaten seit Januar bereits erloschen ist oder demnächst erlischt, gibt es die 300 Euro.
Vom Kinderbonus werden allerdings nicht alle Eltern gleichermaßen etwas haben. Weil der Zuschuss versteuert und mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird, profitieren Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen stärker als Gut- und Besserverdiener.
Corona: Auch für über 25-Jährige kann es den Kinderbonus geben
Kindergeldanspruch besteht bis zu einem Alter von höchstens 25 Jahren, solange die Kinder in der Ausbildung sind. Der Zeitpunkt der Auszahlung des Bonus für die genannten Fälle ist noch nicht klar.
Für alle anderen soll der Kinderbonus in zwei Raten zu je 150 Euro pro Kind mit dem Kindergeld im September und Oktober überwiesen werden. Eigens beantragen müssen Eltern den Bonus nach Auskunft des Familienministeriums nicht, das Geld wird automatisch überwiesen. (dpa/AZ)
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