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Corona-Krise: Bund und Länder beschließen keine bundesweite Obergrenze bei privaten Feiern

Corona-Krise

Bund und Länder beschließen keine bundesweite Obergrenze bei privaten Feiern

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    Bundeskanzlerin Angela Merkel und Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, sprechen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder über Schutzmaßnahmen der Bevölkerung während der Coronavirus-Pandemie.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel und Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, sprechen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder über Schutzmaßnahmen der Bevölkerung während der Coronavirus-Pandemie. Foto: Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa

    Bund und Länder haben sich - anders als erwartet - bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen können. Das gab Kanzlerin Angela Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Ministerpräsidenten von Bayern und Hamburg bekannt. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.

    Die Beschlussvorlage der Bundesregierung sah wie berichtet ursprünglich vor, dass in den eigenen vier Wänden und im heimischen Garten nur noch 25 Personen zusammenkommen dürfen, während in Gaststätten bis zu 50 Teilnehmer erlaubt sein sollten. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder FreundeskreisInfektionen verbreiten können“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt.

    Corona-Pläne: Sportveranstaltungen müssen wohl ohne Zuschauer auskommen

    Großveranstaltungen wie Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, oder Schützenfeste bleiben bis mindestens zum Jahresende verboten. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

    Mehr Tests, höheres Bußgeld: Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

    Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verfolgen die Länder längst ganz unterschiedliche Linien. Auf ein paar neue Leitplanken haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihren Gesprächen am Donnerstag nun aber geeinigt. Ein Überblick:

    Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden.

    Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.

    Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.

    Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

    Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

    Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

    Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

    Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden.

    Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart.

    Das Thema ist in der Bundesregierung umstritten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, wieder Zuschauer in die Stadien zu lassen, wenn das Hygienekonzept schlüssig ist. Die Deutsche Fußballliga hatte am Mittwoch ein Konzept für Abstand und Infektionsschutz in den Arenen vorgestellt. Markus Söder sagte dagegen, es sei nicht sinnvoll, ab September wieder vor Zuschauern zu spielen. „Bei steigenden Infektionszahlen wäre das das falsche Signal", sagte er auf der Pressekonferenz mit Angela Merkel.

    Die Frage nach der Zulassung von Karnevalsveranstaltungen und Weihnachtsmärkten will Angela Merkel aufschieben. Das werde und müsse heute nicht entschieden werden, sagte Merkel am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in ihren Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder habe ihr zugestimmt. Er sei nie für eine Totalabsage von Fasching oder Karneval gewesen, habe er erklärt. 

    Sachsen habe in der Runde auf die Zulassung von Weihnachtsmärkten gedrängt, hieß es weiter - offensichtlich vor dem Hintergrund von Befürchtungen, der berühmte Dresdner Weihnachtsmarkt müsse abgesagt werden.

    Bußgeld von mindestens 50 Euro bei Verstoß gegen Maskenpflicht

    Verstöße gegen die Schutzvorschriften werden in Zukunft härter geahndet. Bundesweit soll mindestens ein Bußgeld von 50 Euro für Maskenmuffel fällig werden. Dem Vorschlag stimmten alle Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt zu. Bayern hatte angekündigt, mindestens eine Strafe von 250 Euro zu verhängen.

    Bund und Länder haben außerdem über eine Anpassung der Teststrategie diskutiert. Kostenlosen Massenproben bei Urlaubsheimkehrern aus Nicht-Risikogebieten sollen mit dem Ende der Sommerferien auslaufen. Stichtag ist der 15. September. Das sei kein zielgerichtetes Testen gewesen, sagte Angela Merkel auf der Pressekonferenz. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor dafür plädiert, die kostenlosen Tests zu beenden, weil die Labore bei der Auswertung an ihre Grenzen stießen.

    Allerdings hatte die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) bereits erklärt, dass Bayern weiter an Autobahnen und Flughäfen testen will. Im Freistaat können sich damit auch weiterhin Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. „Aus meiner Sicht war die bisherige Teststrategie richtig“, sagte Ministerpräsident Markus Söder auf der Pressekonferenz mit Angela Merkel.

    Anders als bei Urlaubern, die aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, ist die Lage bei Reisenden aus Risikogebieten. Die Heimkehrer sollen sich weiter einem Corona-Test unterziehen müssen. Einigkeit zwischen Bund und Ländern besteht darüber, dass der Staat die Einhaltung der Quarantäne strenger überwachen will. „Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolldichte der Überwachung der Quarantänepflichten vor Ort deutlich erhöht und bei Pflichtverstößen Bußgelder verhängt werden“, heißt es.

    Die Selbstisolation durch einen Corona-Test abzukürzen, soll darüber hinaus schwerer werden. Ab dem 1. Oktober dürfen Urlauber die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden. Damit soll sichergestellt werden, dass Infektionen, die sich die Reisenden kurz vor dem Ende der Ferien eingefangen haben, auch wirklich erkannt werden können. Angela Merkel mahnte die Bürger außerdem, gar nicht erst in Risikogebiete zu reisen.

    Erleichterungen für Eltern und gemeinsame Regeln beim Schulbetrieb

    Bund und Länder haben sich bei ihren Beratungen darüber hinaus auf eine Erleichterung für Eltern geeinigt. So sollen in diesem Jahr gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. 

    Was den Schulbetrieb angeht, wollen Bund und Länder stärker zusammenarbeiten. „Für die breite Akzeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese bundesweit vergleichbaren Maßstäben folgen.“ Deshalb werde die Kultusministerkonferenz gebeten, sich auf einheitliche Maßstäbe zu verständigen. 

    Die digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sollen verbessert werden. Hierzu werde der Bund unter anderem mit einem Sofortausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen.

    Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Corona-Konferenz: Schluss mit dem Länder-Chaos

    Alle Informationen zur Entwicklung der Corona-Krise finden Sie in unserem Newsblog.

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