Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Corona-Impfstoff: Einige Bundesländer durften für Impf-Termine nicht auf Melderegister zugreifen

Corona-Impfstoff

Einige Bundesländer durften für Impf-Termine nicht auf Melderegister zugreifen

    • |
    Die ersten Impfungen wurden bereits vergeben. Aber in einigen Bundesländern kam es zu Schwierigkeiten bei der Benachrichtung der Impf-Berechtigten.
    Die ersten Impfungen wurden bereits vergeben. Aber in einigen Bundesländern kam es zu Schwierigkeiten bei der Benachrichtung der Impf-Berechtigten. Foto: Ulrich Wagner

    Die Impfkampagne gegen das Coronavirus ist angelaufen. Zuerst sollen die über 80-Jährigen an die Reihe kommen. Sie werden per Brief benachrichtigt, dass sie berechtigt sind, sich impfen zu lassen. Dabei kam es in einigen Bundesländern jedoch zu Schwierigkeiten.

    In dieser Reihenfolge wird in Deutschland gegen Corona geimpft

    Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt.

    Zunächst sollen Menschen an die Reihe kommen, die unter "höchste Priorität" eingestuft sind. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre sind, ...

    ...genauso wie Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden oder dort arbeiten.

    Auch Pflegekräfte in ambulanten Diensten und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit erhöhtem Expositionsrisiko gehören dazu. Darunter fallen: Mitarbeiter in Corona-Impfzentren, Notaufnahmen oder Intensivstationen.

    "Höchste Priorität" haben außerdem Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Risikogruppen behandeln. Darunter ist zum Beispiel die Transplantationsmedizin gelistet.

    Als nächstes sollen Menschen geimpft werden, die unter "hohe Priorität" kategorisiert sind. In erster Linie sind das jene, die über 70 Jahre alt sind.

    Auch wer bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen aufweist, fällt in diese Kategorie. Dazu gehören Trisomie 21 und Demenz. Auch wer eine Organtransplantation hatte, wird mit hoher Priorität geimpft.

    Es genügt außerdem, Kontaktperson von Menschen in Risikogruppen zu sein, um mit hoher Priorität geimpft zu werden werden. Dazu gehören enge Kontaktpersonen von Menschen über 80, von Schwangeren oder Bewohnern von Pflegeheimen. Auch Personen, die in Einrichtungen für Senioren oder für Menschen mit geistiger Behinderung leben, sollen mit hoher Priorität geimpft werden. Außerdem fallen Pflegerinnen und Pfleger, die Menschen mit Behinderung stationär oder ambulant betreuen, in diese Kategorie.

    Auch bestimmte Berufsgruppen sollen schnell an die Reihe kommen. Vor allem solche, die in der Öffentlichkeit aktiv sind und viel Kontakt zu Bürgern haben. Dazu gehören Polizisten und Ordnungskräfte, die auf Demonstrationen unterwegs sind, sowie Mitarbeiter in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften oder Krankenhäusern.

    Als dritte Kategorie definiert das Gesundheitsministerium Menschen mit "erhöhter Priorität". Dazu gehört die Altersgruppe zwischen 60 und 70 Jahren.

    Außerdem sollen dann Menschen geimpft werden, die zwar in medizinischen Berufen arbeiten, aber einem niedrigerem Expositionsrisko ausgesetzt sind. Dazu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Laboren.

    Erhöhte Priorität haben auch Menschen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diversen Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma.

    Auch bestimmte Berufsgruppen fallen in diese Kategorie. Darunter Lehrer und Erzieher, Polizisten, Regierungsmitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Feuerwehrmänner und -frauen, Katastrophenschutz, THW oder Justiz.

    Erhöhte Priorität haben außerdem Menschen, die in kritischer Infrastruktur arbeiten. Dazu gehören Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation.

    Auch Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen werden mit erhöhter Priorität geimpft.

    Wer nicht in eine dieser drei Kategorien fällt, wird ohne Priorität geimpft. Also erst dann, wenn Menschen aus diesen Kategorien an der Reihe waren.

    Aufgrund datenschutzrechtlicher Beschränkungen konnte beispielsweise in Niedersachsen nicht auf die Melderegister zurückgegriffen werden. Stattdessen mussten die Behörden Adressen bei der Deutschen Post abfragen oder andere Wege gehen, um an die entsprechenden Informationen zu kommen. Das berichtete die Bild-Zeitung.

    Corona-Impfung: In Augsburg lief die Benachrichtigung bisher wohl reibungslos

    Das Land Niedersachsen schreibt dazu auf seiner Internetseite: "Aufgrund rechtlicher Hürden kann das Land die Adressen der Impfberechtigten aus dem amtlichen Melderegister für dieses Anschreiben leider nicht verwenden. Aus diesem Grund greift Niedersachsen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück."

    Deshalb würden nicht alle, die älter als 80 Jahre alt sind, einen Brief erhalten. Nach Kritik an der Briefkampagne wird es nun eine zweite Informationskampagne in Niedersachen geben.

    Das Problem ist laut Bild-Zeitungauch in anderen Bundesländern aufgetreten, beispielsweise in Baden-Württemberg und Hessen. Auf eine Anfrage über die Lage in Bayern hat das Gesundheitsministerium bisher nicht geantwortet. Doch scheint die Benachrichtigung reibungslos abzulaufen, wie ein Blick in die Region zeigt: „In Augsburg gab es diese Probleme nicht“, sagt Reiner Erben, Gesundheitsreferent der Stadt Augsburg, gegenüber unserer Redaktion.

    Auf das Melderegister konnte demnach zurückgegriffen werden. „Hier sind unter anderem Adresse und Geburtsdatum hinterlegt. Die Anschreiben konnten also problemlos verschickt werden“, so Erben weiter.

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden