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Corona-Hilfen: Zwischen Betrug und Bürokratie: So haben die Soforthilfen funktioniert

Corona-Hilfen

Zwischen Betrug und Bürokratie: So haben die Soforthilfen funktioniert

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    Eine Berufsgruppe hat nicht von den Corona-Hilfen profitieren können: Die Soloselbständigen.
    Eine Berufsgruppe hat nicht von den Corona-Hilfen profitieren können: Die Soloselbständigen. Foto: Robert Michael, dpa

    Es ist Montag, 16. März, als der Freistaat Bayern beschließt, das öffentliche Leben lahmzulegen. Fast alle Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Nur einige wenige, etwa Supermärkte und Apotheken, dürfen noch Kunden empfangen.

    Ein Schlag für viele Unternehmer. Doch gleichzeitig mit den strengen Ausgangssbeschränkungen verkünden der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger auch, dass es Hilfen für Betriebe geben soll.

    Das Geld soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Eine Prüfung soll erst im Nachhinein stattfinden. „Wenn der Staat Geschäfte schließt, dann muss er auch die Instrumente bieten, dass die Wirtschaft und die Menschen überleben können“, sagt Markus Söder damals. Glücksritter und Trittbrettfahrer sollten keine Chance haben.

    Über tausend Betrugsfälle mit Corona-Hilfen in Bayern, 1,7 Millionen Euro Schaden

    Versucht haben sie es trotzdem. „Insgesamt wurden bisher 1145 Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geführt“, teilt das bayerische Justizministerium mit. In mindestens 537 Fällen handelt es sich um Subventionsbetrug. Das heißt, es haben Unternehmen Anträge gestellt, die eigentlich keine Anträge hätten stellen dürfen. Insgesamt hat der Freistaat so 1,7 Millionen Euro verloren.

    Die restlichen Fälle sind Betrügereien: Menschen, die versuchten, unsichere Schutzmasken oder unwirksame Medikamente zu verkaufen. Oder Gauner die probierten, an Unternehmensdaten zu gelangen, um in deren Namen Anträge auf Soforthilfe zu stellen.

    Betrachtet man die Gesamtzahl der Soforthilfe-Anträge – es waren in ganz Bayern fast 500.000 – fallen die 537 Betrugsversuche kaum ins Gewicht. So sind Unternehmen und Verbände auch recht zufrieden mit dem Soforthilfeprogramm, das von März bis Ende Mai lief. „Die schnelle Reaktion der bayerischen Staatsregierung während des Lockdowns war genau richtig“, sagt etwa Matthias Köppel, Leiter des Geschäftsbereichs Standortpolitik der IHK Schwaben.

    Auch die Handwerkskammer für Schwaben teilt mit, die Hilfen seien für viele Unternehmen sehr hilfreich gewesen. Doch da ist auch ein Aber.

    Soloselbstständige konnten die Corona-Hilfen nicht in Anspruch nehmen

    Gerade zu Beginn hat es für viele Betriebe recht lange gedauert, bis die Gelder auf den Konten waren. Einer Erhebung des Bunds der Selbstständigen zufolge sogar zum Teil mehrere Wochen. Die Handwerkskammer spricht von einer Zeitspanne von fünf Tagen bis zu mehreren Wochen. Dazu wurden die Formalitäten mehrmals geändert: Wer darf überhaupt einen Antrag stellen und wofür darf das Geld verwendet werden? Wie wird der Antrag gestellt?

    Zunächst ging das nur in Papierform, dann wurde das Verfahren umgestellt und der Antrag konnte nur noch online eingereicht werden – was wieder zu Staus geführt hat. „In der Retrospektive lässt sich sagen: Ein von Beginn an digital aufgesetzter Antragsweg hätte den Prozess insgesamt sicher beschleunigt“, sagt Köppel.

    All das sind Kleinigkeiten im Vergleich zum wirklich großen Problem: Viele Künstler, Kosmetiker, Fotografen oder Musiker – sogenannte Soloselbstständige – konnten die Hilfen des Staates nicht in Anspruch nehmen. Denn sie durften nur für Betriebskosten verwendet werden – nicht, um sich selbst einen Lohn auszuzahlen.

    Soloselbstständige bleiben auch in Zukunft die Leidtragenden bei der Vergabe von Hilfsgeldern

    Doch gerade der Unternehmerlohn mache bei Soloselbstständigen den Hauptteil der Betriebsausgaben aus, sagt Thomas Perzl, Sprecher des Bunds der Selbstständigen Bayern. Wer aus seiner Wohnung arbeitet und wenig Materialkosten hat, hatte eben keine hohen Fixkosten – aber durch die Corona-Krise trotzdem kein Einkommen. Darauf weist auch die Handwerkskammer hin. Viele dieser Menschen mussten Hartz IV beantragen.

    Seit Juni können sich Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie weiterhin finanzielle Probleme haben, nun um Überbrückungshilfen bemühen. Die Hürde wurde höher gesetzt. Um Betrug vorzubeugen, kann nur ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Antrag stellen. Dementsprechen geringer ist bisher die Nachfrage, teilt die IHK Schwaben mit.

    Eine große Schwäche wurde aber nicht behoben: Auch von den Überbrückungshilfen dürfen sich Soloselbstständige keinen Unternehmerlohn ausbezahlen.

    Dieser Artikel ist Teil unseres Schwerpunkts "Corona und die Folgen: Was hätte die Politik besser machen können?" Lesen Sie hier weitere Texte zum Thema:

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